Urteil: Gebrauchte Provider-FritzBoxen dürfen nicht verkauft werden
AVM hat mit seiner Klage gegen Woog Media Erfolg: Der Online-Händler darf nicht länger FritzBoxen, die einst für Unitymedia mit Branding und Firmware versehen wurden, verändern und weiterverkaufen. Das Urteil ist jetzt bekannt geworden.
Das berichtet unter anderem Caschy in seinem Weblog. Demnach ist das Landgericht München I der Auffassung von AVM gefolgt und untersagt nun Woog Media das flashen der Router und den Wiederverkauf. Zuvor hatte AVM bereits im März einen Verkaufsstopp per einstweiliger Verfügung erreicht. Viele Informationen zu dem Urteil stehen derzeit noch nicht zur Verfügung.
Provider-Version vs.
Laut Caschy ist AVM mit dem Urteil zufrieden. "Man begrüße aber den Verkauf von gebrauchten Produkten im privaten Bereich. Denn auch für Produkte, die Kunden ‘aus zweiter Hand' nutzen, biete man Support und Updates. Das Urteil verhindert lediglich die gewerbsmäßige Manipulation von Software oder Hardware", schreibt Caschy.
... Kauf-FritzBox
Der Fall hatte dabei für viel Aufsehen und auch Missverständnis gesorgt. AVM wollte dabei nur diesen speziellen Fall des Verkaufs von gebrauchten FritzBox-Modellen, die ursprünglich an den Provider Unitymedia ausgeliefert und speziell angepasst worden waren, verhindern. Woog Media hatte von Unitymedia die Kundenrückläufer aufgekauft - es soll sich um 20.000 FritzBox 6490 Cable handeln - und diese mit der aktuellen Fritz-OS-Firmware versorgt und in seinem Online-Shop angeboten.
Spannend bleibt jetzt der Wortlaut des Urteils und natürlich auch, wie Woog Media auf die Entscheidung reagieren wird.
Siehe auch:
Provider-Version vs.
Laut Caschy ist AVM mit dem Urteil zufrieden. "Man begrüße aber den Verkauf von gebrauchten Produkten im privaten Bereich. Denn auch für Produkte, die Kunden ‘aus zweiter Hand' nutzen, biete man Support und Updates. Das Urteil verhindert lediglich die gewerbsmäßige Manipulation von Software oder Hardware", schreibt Caschy.
... Kauf-FritzBox
Der Fall hatte dabei für viel Aufsehen und auch Missverständnis gesorgt. AVM wollte dabei nur diesen speziellen Fall des Verkaufs von gebrauchten FritzBox-Modellen, die ursprünglich an den Provider Unitymedia ausgeliefert und speziell angepasst worden waren, verhindern. Woog Media hatte von Unitymedia die Kundenrückläufer aufgekauft - es soll sich um 20.000 FritzBox 6490 Cable handeln - und diese mit der aktuellen Fritz-OS-Firmware versorgt und in seinem Online-Shop angeboten.
Unverständnis für AVM
Nach den Medienberichten schimpften viele Endverbraucher, dass AVM nicht den Weiterverkauf so einfach untersagen lassen könne. Dabei ging es AVM nur um die "nicht zulässige Produktveränderung" und um das Markenrecht und nicht darum, Kunden zu verbieten, gebrauchte Geräte günstig zu kaufen. Die Änderungen, die Woog Media vollzogen hat, um die Boxen überhaupt nutzen zu können, waren laut Gericht nicht zulässig. Anschließend sollten diese unzulässig geänderten Router dann nicht in den Umlauf kommen.Spannend bleibt jetzt der Wortlaut des Urteils und natürlich auch, wie Woog Media auf die Entscheidung reagieren wird.
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