Urteil im Streit des Verkaufs gebrauchter FritzBoxen kommt Mitte Mai
FritzBox-Modellen, die ursprünglich an den Provider Unitymedia zur Miete ausgeliefert und speziell für diesen angepasst worden waren. Nachdem die Router von Kunden zurückgegeben wurden, hatte ein Unternehmen 20.000 FritzBoxen aufgekauft, diese mit der aktuellen Fritz-OS-Firmware versorgt und sie dann als Gebrauchtware zum Kauf angeboten - doch ohne die Rechnung mit AVM zu machen.
Provider-Version vs. ... Kauf-FritzBox
Bis dahin hatten aber schon rund 10.000 gebrauchte FritzBoxen aus dem Unitymedia-Fundus den Besitzer gewechselt. Sie wurden zum Preis von nur 70 Euro angeboten - neu muss man mit dem doppelten Preis rechnen. Für Nutzer ist es daher nicht ganz unerheblich, wie dieser Fall ausgehen wird. Der Händler will auf jeden Fall weiterkämpfen und sich sein Geschäft nicht kaputt machen lassen.
In der zurückliegenden Woche kam es nun zu einer mündlichen Verhandlung betreffend des Verkaufsverbots. Das Gericht muss klären, ob es einen triftigen Grund gibt die Geräte nicht weiterzuverkaufen. Nun werden auch alte Verträge gesichtet, die zwischen AVM und Unitymedia geschlossen wurden. Eine Einschätzung, wie der Fall nun ausgehen wird und ob das Verkaufsverbot bestehen bleibt gibt es derzeit noch nicht. Das Urteil soll erst Mitte Mai veröffentlicht werden.
Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt: AVM wehrt sich aktuell vor Gericht gegen den Verkauf von gebrauchten Provider-Version vs. ... Kauf-FritzBox
Einstweillige Verfügung
Im Februar hatte AVM beim Landgericht München I eine einstweilige Verfügung gegen den weiteren Verkauf der Router beantragt und bekommen, das Unternehmen musste den Verkauf stoppen. AVM sieht in den Geräten auch eine nicht einschätzbare Gefahr, da sie nicht wissen, ob oder wie die Sicherheit bei solchen Geräten gewährleistet werden kann.Bis dahin hatten aber schon rund 10.000 gebrauchte FritzBoxen aus dem Unitymedia-Fundus den Besitzer gewechselt. Sie wurden zum Preis von nur 70 Euro angeboten - neu muss man mit dem doppelten Preis rechnen. Für Nutzer ist es daher nicht ganz unerheblich, wie dieser Fall ausgehen wird. Der Händler will auf jeden Fall weiterkämpfen und sich sein Geschäft nicht kaputt machen lassen.
In der zurückliegenden Woche kam es nun zu einer mündlichen Verhandlung betreffend des Verkaufsverbots. Das Gericht muss klären, ob es einen triftigen Grund gibt die Geräte nicht weiterzuverkaufen. Nun werden auch alte Verträge gesichtet, die zwischen AVM und Unitymedia geschlossen wurden. Eine Einschätzung, wie der Fall nun ausgehen wird und ob das Verkaufsverbot bestehen bleibt gibt es derzeit noch nicht. Das Urteil soll erst Mitte Mai veröffentlicht werden.
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