Altmaier rudert zurück: 1000-Meter-Zwang für Windkraft gestrichen
Wirtschaftsminister Altmaier wehte für den Vorschlag, einen 1000-Meter-Abstand für Windräder zu Siedlungen festzuschreiben, eine heftige Brise entgegen. Der Gegenwind zeigt Wirkung. Die geplante Regelung ist vom Tisch, jetzt sollen die Länder und Kommunen entscheiden.
Im entscheidenden Formulierungsvorschlag zur Änderung von Paragraf 249, Absatz 3 des Baugesetzbuchs, der von Altmaiers Ministerium erarbeitet wurde, findet sich jetzt aber laut Informationen des Spiegels keine solch pauschale Regelung wieder. Vielmehr zieht sich der Wirtschaftsminister nun auf den Standpunkt zurück, dass die Bundesländer und Kommunen doch selbst darüber entscheiden, wie man mit der Abstandsregel von Windkraftanlagen zu Siedlungen verfährt. Allerdings will der Minister nicht darauf verzichten, den Mindestabstand als "Orientierung" im Baugesetzbuch festzuschreiben, so eine Sprecherin laut Süddeutscher Zeitung.
Die Grünen formulieren ihren Kommentar zur Änderung des gesetzlichen Vorhabens dagegen deutlich schärfer: "Aus dem offenbar abgeblasenen Angriff auf die Windkraft wird noch lange keine Offensive für mehr Anlagen", so Bundestags-Fraktionsvize Oliver Krischer.
Der 1000-Meter-Zwang wurde durch anhaltende Kritik vom Tisch gefegt
Deutschland hat ehrgeizige Ziele in Bezug auf Ökostrom-Produktion, die Politik schmeißt sich dabei aber gerne die Stolpersteine vor die Füße. Wie der Spiegel berichtet, scheint sich Wirtschaftsminister Altmaier wie die sprichwörtliche Fahne im Wind der Kritik zu drehen und seine bisherigen Vorhaben für eine gesetzliche Pflicht zum Mindestabstand von Windrädern zu Siedlungen aufzugeben. Eigentlich wollte der CDU-Politiker 1000 Meter Abstand für ganz Deutschland pauschal festschreiben, Kritiker hatten darin wegen der dichten Besiedelung hierzulande einen praktischen Todesstoß für den weiteren Ausbau der Windenergie gesehen.Im entscheidenden Formulierungsvorschlag zur Änderung von Paragraf 249, Absatz 3 des Baugesetzbuchs, der von Altmaiers Ministerium erarbeitet wurde, findet sich jetzt aber laut Informationen des Spiegels keine solch pauschale Regelung wieder. Vielmehr zieht sich der Wirtschaftsminister nun auf den Standpunkt zurück, dass die Bundesländer und Kommunen doch selbst darüber entscheiden, wie man mit der Abstandsregel von Windkraftanlagen zu Siedlungen verfährt. Allerdings will der Minister nicht darauf verzichten, den Mindestabstand als "Orientierung" im Baugesetzbuch festzuschreiben, so eine Sprecherin laut Süddeutscher Zeitung.
Ablehnung und Zustimmung
Der Deutsche Städtetag zeigt sich über die Kehrtwende des Wirtschaftsministers erfreut: "Es ist eine gute Nachricht, dass der Bund auf die strikte Abstandsregelung von 1000 Metern für Windräder zu bewohnten Häusern verzichten will", so Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy gegenüber der dpa. "Die Städte appellieren an die Länder, passende Regelungen zu treffen, die den Ausbau der Windkraft nicht ausbremsen, sondern befördern." Das Umweltministerium sieht in der Anpassung einen "Schritt in die richtige Richtung".Die Grünen formulieren ihren Kommentar zur Änderung des gesetzlichen Vorhabens dagegen deutlich schärfer: "Aus dem offenbar abgeblasenen Angriff auf die Windkraft wird noch lange keine Offensive für mehr Anlagen", so Bundestags-Fraktionsvize Oliver Krischer.
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