Krankheiten und Familienstreit:
H&M-Mitarbeiter umfassend bespitzelt

Auf den Kleidungs-Discounter H&M kommt mit wachsender Wahr­schein­lich­keit eine hohe Bußgeld-Forderung zu. Denn das Unternehmen soll durch das Ausspionieren von Mitarbeitern massiv gegen die Datenschutz-Grundsätze verstoßen haben.
Dokumente, Papier, Akten
Niklas Bildhauer (CC BY-SA 2.0)
"Der Verdacht massiver Verstöße gegen Datenschutzrechte der Mitarbeiterinnen und Mit­ar­bei­ter hat sich erhärtet, so dass wir ein Bußgeldverfahren gegen das Unternehmen er­öff­net ha­ben", erklärte der Datenschutzbauftrage Hamburgs, Johannes Caspar, laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Zuvor hatten die Mitarbeiter Caspars rund 60 Gi­ga­byte Da­ten­ma­te­ri­al ausgewertet.

Auf der Festplatte, die die Datenschutzbehörde in die Hände bekam, fanden sich dem Ver­neh­men nach "detaillierte und systematische Aufzeichnungen von Vorgesetzten über ihre Ar­beit­neh­me­rin­nen und Arbeitnehmer". Die Akten umfassten dabei Informationen zum Ge­sund­heits­zu­stand und zu Erkrankungen von Beschäftigten. Vermerkt wurde aber auch, wenn Vor­ge­setz­ten bekannt wurde, dass es in der Familie Streitigkeiten gibt oder Todesfälle zu be­kla­gen waren. Sogar Berichte über Urlaubserlebnisse wurde aufgeschrieben und gespeichert.

Überraschung bei Datenschützern

Eine solch umfassende Dokumentation ist den Datenschützern schon lange nicht mehr un­ter­ge­kom­men. "Das qualitative und quan­ti­ta­ti­ve Ausmaß der für die gesamte Lei­tungs­ebe­ne des Unternehmens zugänglichen Mitarbeiterdaten zeigt eine umfassende Ausforschung der Mit­ar­bei­ter­in­nen und Mitarbeiter, die in den letz­ten Jah­ren ohne vergleichbares Beispiel ist", kom­men­tier­te Caspar die Erkenntnisse der Un­ter­su­chung.

Die Daten stammten aus Gesprächen von Vor­ge­setz­ten mit Mitarbeitern, aber auch aus dem, was im Büro-Alltag oder in den Rau­cher­pau­sen aufgeschnappt wurde. Ein Mitarbeiter aus einem Kundencenter war beim Stö­bern im Fir­men­netz eher zufällig auf den Ordner gestoßen, in dem die Informationen ab­ge­legt wa­ren. Ein Versuch, die Sache intern zu klären, war wohl nicht sonderlich erfolgreich. Daraufhin wur­de die zuständige Behörde informiert. Diese kann laut Gesetz ein Bußgeld verhängen, das bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes entspricht.

Siehe auch: Google & H&M: User durchleuchten für das perfekte Kleidungs-Angebot
Christian Kahle

Redakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt

Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.

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