Gesundheitsdaten: Datenschutzbeauftragter rügt alte IT und neue Apps
Mit fortschreitender Digitalisierung im Gesundheitswesen rückt auch die Sicherheit der Patientendaten immer mehr in den Fokus. Der Bundesdatenschutzbeauftragte sieht dabei noch viel Arbeit, bevor Daten wirklich für jene verfügbar gemacht werden können, die Zugriff brauchen.
Die erste Baustelle: Aus Sicht Kelbers sorgt unter anderem veraltete Infrastruktur in Krankenhäusern dafür, dass vorerst weiter große Skandale rund um Hackerangriffe auf Datensätze zu erwarten sind. Demnach rechnet er fest damit, dass es weitere Sicherheitslücken geben wird. Die Aufgabe des gesamten Systems sei es, "die Zahl massiv nach unten zu drücken und die Auswirkungen zu begrenzen". Zu großen Teilen sieht der Datenschutzbeauftragte diese Aufgabe aber bei den Einrichtungen selbst: "Wichtig wäre aber auch, dass in den Gesundheitseinrichtungen nicht mit abgelaufenen Betriebssystemen oder unsicheren Cloud-Diensten gearbeitet wird." Ab nächsten Jahr sei es möglich, im Rahmen einer Eu-weiten Zertifizierung von digitalen Produkte und Serviceleistungen die Sicherheitsstandards zuverlässig einzuhalten - vorausgesetzt diese werden genutzt.
In Bezug auf die elektronische Patientenakte, auf die gesetzlich Versicherte ab 2021 ein Recht haben, sieht Kelber keine Datenschutzbedenken. Allerdings sei es wichtig, jetzt ein zuverlässiges Zugangssystem zu etablieren: "Die Patientendaten dürfen nur für die jeweiligen Leistungserbringer, also für Ärzte, Krankenhäuser, Apothekern, einsehbar sein - und auch nur so weit, wie für ihre jeweilige Arbeit benötigt. Daher ist für die Patientenakte ein sogenanntes Rechte- und Rollenkonzept nötig."
Die Krankenhäuser müssen dringend ihre IT auf Fordermann bringen
Patientendaten gehören wohl mit zu den sensibelsten Datensätzen die in IT-Systemen vorgehalten werden können. Doch Angriffe auf Datenbanken und im Besonderen auf Teile des Krankensystems - wir konnten über den Anstieg von Angriffen auf Krankenhaus-IT berichten - lassen die Frage nach der richtigen Absicherung der Daten aufkommen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat jetzt in einem Interview mit dem Tagesspiegel klargestellt, dass es aus seiner Sicht noch viel Arbeit bedarf, bevor ein sicherer Austausch der Daten den Zugriff für jene erlaubt, die auch wirklich Einsicht brauchen. Infografik: Elektronische Gesundheitskarte
Die erste Baustelle: Aus Sicht Kelbers sorgt unter anderem veraltete Infrastruktur in Krankenhäusern dafür, dass vorerst weiter große Skandale rund um Hackerangriffe auf Datensätze zu erwarten sind. Demnach rechnet er fest damit, dass es weitere Sicherheitslücken geben wird. Die Aufgabe des gesamten Systems sei es, "die Zahl massiv nach unten zu drücken und die Auswirkungen zu begrenzen". Zu großen Teilen sieht der Datenschutzbeauftragte diese Aufgabe aber bei den Einrichtungen selbst: "Wichtig wäre aber auch, dass in den Gesundheitseinrichtungen nicht mit abgelaufenen Betriebssystemen oder unsicheren Cloud-Diensten gearbeitet wird." Ab nächsten Jahr sei es möglich, im Rahmen einer Eu-weiten Zertifizierung von digitalen Produkte und Serviceleistungen die Sicherheitsstandards zuverlässig einzuhalten - vorausgesetzt diese werden genutzt.
Apps oft unicher, digitale Akte aber schon
Auch in Bezug auf Gesundheitsapps sieht Kelber aktuell noch viel Entwicklungsbedarf - vor allem, weil bei einigen der aktuellen Angebote auch Wirtschaft und Werbetreibende ihre Finger an die Daten bekommen: "Dieses Risiko besteht und ist schon eingetreten. Und das gilt insbesondere, wenn bei der Entwicklung solcher Anwendungen sogenannte Tracker eingebaut wurden, über die sich das Interesse und Leseverhalten bestimmter Nutzer nachvollziehen lässt", so Kelber. "Ansonsten kann man sich fragen, ob man wirklich 20 Lifestyle-Apps benötigt. Vielleicht ist da weniger am Ende mehr."In Bezug auf die elektronische Patientenakte, auf die gesetzlich Versicherte ab 2021 ein Recht haben, sieht Kelber keine Datenschutzbedenken. Allerdings sei es wichtig, jetzt ein zuverlässiges Zugangssystem zu etablieren: "Die Patientendaten dürfen nur für die jeweiligen Leistungserbringer, also für Ärzte, Krankenhäuser, Apothekern, einsehbar sein - und auch nur so weit, wie für ihre jeweilige Arbeit benötigt. Daher ist für die Patientenakte ein sogenanntes Rechte- und Rollenkonzept nötig."
Thema:
Neueste Downloads
Neue Nachrichten
Beliebte Nachrichten
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen