Gesetzentwurf zu bloßstellenden Bildern:
Bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe
Die Möglichkeiten, die moderne Technik mitbringt machen auch das Handeln der Gesetzgeber erforderlich. Das Bundeskabinett hat jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Bestrafung von bloßstellenden Bildern vorsieht. Damit soll der Persönlichkeitsschutz verbessert werden.
Wie heise schreibt, will die Regierung so unter anderem Rechtsmittel "gegen die Verletzung der Intimsphäre durch das sogenannte 'Upskirting' oder 'Downblousing'" bereitstellen. Damit wären Bilder, die ohne Wissen einer Person "den Blick unter das Kleid oder in den Ausschnitt (...) zeigen" Gegenstand einer Straftat. Bisherige Verbote umfassen hier nur Aufnahmen, die im privaten Raum oder in Umkleidekabinen entstehen. Für einen Verstoß sieht das Gesetz hier mindestens eine Geldstrafe vor, in schweren Fällen drohen bis zu zwei Jahre Haft.
"Verletzte Unfallopfer oder gar Tote aus reiner Sensationsgier zu fotografieren, ist widerlich und verstößt gegen die Grundregeln menschlichen Anstands", so Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) zu den Beweggründen der Reformbemühungen. Wie Lambrecht laut heise weiter ausführt, sieht sie in 'Upskirting' oder 'Downblousing' "eine demütigende, durch nichts zu rechtfertigende Verletzung ihrer Intimsphäre". Im nächsten Schritt müssen jetzt Bundestag und Bundesrat dem Entwurf zustimmen.
Unfallopfer-Aufnahmen, Spannerbilder & Co. könnten 2 Jahre Haft bedeuten
Die Möglichkeit, zu jeder Zeit und überall Aufnahmen anfertigen zu können, bringt auch mit sich, dass es immer häufiger zu einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte von aufgenommenen Personen kommt. Ein Entwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) will hier eine Stärkung dieser Rechte erreichen. Die Idee: Wird durch bloßstellende Aufnahmen der Persönlichkeitsschutz missachtet, drohen dem Fotografen empfindliche Strafen bis hin zur Freiheitsstrafe. Infografik: Todesfälle auf Autobahnen im Europa-Vergleich
Wie heise schreibt, will die Regierung so unter anderem Rechtsmittel "gegen die Verletzung der Intimsphäre durch das sogenannte 'Upskirting' oder 'Downblousing'" bereitstellen. Damit wären Bilder, die ohne Wissen einer Person "den Blick unter das Kleid oder in den Ausschnitt (...) zeigen" Gegenstand einer Straftat. Bisherige Verbote umfassen hier nur Aufnahmen, die im privaten Raum oder in Umkleidekabinen entstehen. Für einen Verstoß sieht das Gesetz hier mindestens eine Geldstrafe vor, in schweren Fällen drohen bis zu zwei Jahre Haft.
Auch Tote haben Persönlichkeitsschutz
Da es durch die moderne Kameratechnik immer öfter zu Aufnahmen von Unglücksfällen komme, ist ein besserer Schutz von Unfallopfern ebenfalls Gegenstand des Gesetzentwurfs. Mit einer Änderung des Paragrafen 201a STGB soll es unter Strafe gestellt werden, mit Aufnahmen "in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau zu stellen". Bisher hatte sich der Persönlichkeitsschutz hier nur auf lebende Personen bezogen."Verletzte Unfallopfer oder gar Tote aus reiner Sensationsgier zu fotografieren, ist widerlich und verstößt gegen die Grundregeln menschlichen Anstands", so Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) zu den Beweggründen der Reformbemühungen. Wie Lambrecht laut heise weiter ausführt, sieht sie in 'Upskirting' oder 'Downblousing' "eine demütigende, durch nichts zu rechtfertigende Verletzung ihrer Intimsphäre". Im nächsten Schritt müssen jetzt Bundestag und Bundesrat dem Entwurf zustimmen.
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