Mieterdaten: Deutsche Wohnen soll 14,5 Mio. Euro DSGVO-Strafe zahlen
Die nächste große Strafzahlung wegen Verstoß gegen die DSGVO wurde verhängt: Die Immobiliengesellschaft Deutsche Wohnen SE muss 14,5 Millionen Euro Strafe zahlen, da personenbezogene Daten zu Mietern ohne Überprüfung der Zulässigkeit erhoben wurden.
Laut Smoltczyk habe die Überprüfung ergeben, dass in Einzelfällen jahrealte private Daten von Mietern in dem Archiv einsehbar waren, ohne dass dies für den eigentlichen Zweck der Erhebung erforderlich gewesen sei. Unter diesen Daten waren laut heise sensible Daten wie Gehaltsbescheinigungen, Selbstauskunftsformulare, Auszüge aus Arbeits- und Ausbildungsverträgen, Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten sowie Kontoauszüge.
Die Deutsche Wohnen war nach der Überprüfung im Jahr 2017 von der Datenschutzbeauftragten dazu aufgefordert worden, eine Umstellung des Archivsystems vorzunehmen. Die erneute Überprüfung in diesem Jahr habe aber ergeben, dass die beanstandeten Daten weiterhin vorgehalten werden, ohne dass die Deutsche Wohnen einen rechtlichen Grund für diese Vorgehensweise vorlegen konnte. Zwar seien erste Maßnahmen getroffen worden, "diese Maßnahmen hatten jedoch nicht zur Herstellung eines rechtmäßigen Zustands bei der Speicherung personenbezogener Daten geführt", so Smoltczyk.
Ohne Prüfung und Grund: Deutsche Wohnen speichert unzulässig Daten
Die Deutsche Wohnen war im Juni 2017 und im März 2019 auf die Einhaltung von Datenschutzrichtlinien im Bezug auf personenbezogene Daten kontrolliert worden. Das Ergebnis: Die Immobiliengesellschaft hatte ein Archivsystem betrieben, in dem Daten von Mietern hinterlegt wurden, ohne dass eine Möglichkeit zur Löschung der Inhalte implementiert war. Wie die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Maja Smoltczyk laut einem Bericht von heise weiter mitteilt, waren der Eintrag der Daten außerdem erfolgt, ohne dass Zulässigkeit oder sogar Erforderlichkeit der Erhebung überprüft worden war.Laut Smoltczyk habe die Überprüfung ergeben, dass in Einzelfällen jahrealte private Daten von Mietern in dem Archiv einsehbar waren, ohne dass dies für den eigentlichen Zweck der Erhebung erforderlich gewesen sei. Unter diesen Daten waren laut heise sensible Daten wie Gehaltsbescheinigungen, Selbstauskunftsformulare, Auszüge aus Arbeits- und Ausbildungsverträgen, Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten sowie Kontoauszüge.
Die Deutsche Wohnen war nach der Überprüfung im Jahr 2017 von der Datenschutzbeauftragten dazu aufgefordert worden, eine Umstellung des Archivsystems vorzunehmen. Die erneute Überprüfung in diesem Jahr habe aber ergeben, dass die beanstandeten Daten weiterhin vorgehalten werden, ohne dass die Deutsche Wohnen einen rechtlichen Grund für diese Vorgehensweise vorlegen konnte. Zwar seien erste Maßnahmen getroffen worden, "diese Maßnahmen hatten jedoch nicht zur Herstellung eines rechtmäßigen Zustands bei der Speicherung personenbezogener Daten geführt", so Smoltczyk.
Deutsche Wohnen kann Einspruch einlegen
Wie die Datenschutzbeauftragte ausführt, würden "Datenfriedhöfe", wie jener der Deutsche Wohnen, in der Arbeit ihrer Behörde sehr häufig aufgedeckt. Solche Missstände hätten auch deshalb besondere Brisanz, da bei Cyberangriffen schnell massenhaft sensible Daten in falsche Hände geraten könnten. "Aber auch ohne solch schwerwiegende Folgen haben wir es hierbei mit einem eklatanten Verstoß gegen die Grundsätze des Datenschutzes zu tun." Gegen die Deutsche Wohnen ist ein Bußgeldbescheid von 14,5 Millionen Euro ergangen, der Immobiliengesellschaft steht das Rechtsmittel des Einspruchs offen.
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