Bose muss nach Preisabsprachen eine hohe Strafe bezahlen
Der Audio-Spezialist Bose musste sich wegen illegaler Preisabsprachen verantworten. Das Unternehmen hatte im Kern dafür gesorgt, dass seine Produkte im Einzelhandel überall gleich kosten. Das hatte die Behörden in Österreich auf den Plan gerufen.
Ob der Verbraucher nun Kopfhörer oder Lautsprecher von dem Unternehmen kaufen wollte: Es war im Grunde egal, in die Filiale welchen Einzelhändlers man ging, wirkliche Preisunterschiede gab es nicht. Im Interesse eines einheitlichen Gesamtbildes hatte der Hersteller hier so den Wettbewerb ausgeschaltet, was dann am Ende immer auf Kosten des Verbrauchers geht, der ansonsten sicherlich einige Produkte günstiger bekommen hätte.
Den Angaben zufolge ging es insgesamt um den Zeitraum von November 2014 bis März 2018. Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hatte daraufhin einen Strafantrag beim Kartellgericht des Landes eingereicht. Und dieses verhängte nun eine Geldbuße in Höhe von 650.000 Euro gegen den renommierten Hersteller von Audiosystemen.
Preisabsprachen zwischen vermeintlichen Konkurrenten, die damit vor allem gut durch Krisenzeiten kommen wollen, oder eben solche mit Vertriebspartnern, die der Wahrung der Exklusivität dienen, kommen immer wieder ans Licht. Die Wettbewerbsbehörden rund um die Welt sind regelmäßig mit solchen Fällen beschäftigt und verhängen zunehmend höhere Strafen. Leidtragender ist immer der Verbraucher, der am Ende in der Regel mehr Geld für ein gewünschtes Produkt ausgeben muss.
Siehe auch: Massive Beweise für Preisabsprachen zwischen DRAM-Herstellern
Den Angaben zufolge ging es insgesamt um den Zeitraum von November 2014 bis März 2018. Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hatte daraufhin einen Strafantrag beim Kartellgericht des Landes eingereicht. Und dieses verhängte nun eine Geldbuße in Höhe von 650.000 Euro gegen den renommierten Hersteller von Audiosystemen.
Bose bestreitet nichts
Den Beschluss selbst fasste das Gericht bereits Mitte Juni. Inzwischen hat Bose die Sache auch schuldbewusst anerkannt und verzichtet entsprechend auf die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Infolge dessen ist der entsprechende Beschluss nun rechtskräftig und konnte von der Bundeswettbewerbsbehörde auch gegenüber der Allgemeinheit kommuniziert werden.Preisabsprachen zwischen vermeintlichen Konkurrenten, die damit vor allem gut durch Krisenzeiten kommen wollen, oder eben solche mit Vertriebspartnern, die der Wahrung der Exklusivität dienen, kommen immer wieder ans Licht. Die Wettbewerbsbehörden rund um die Welt sind regelmäßig mit solchen Fällen beschäftigt und verhängen zunehmend höhere Strafen. Leidtragender ist immer der Verbraucher, der am Ende in der Regel mehr Geld für ein gewünschtes Produkt ausgeben muss.
Siehe auch: Massive Beweise für Preisabsprachen zwischen DRAM-Herstellern
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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