Parteiaffinität: Österr. Post handelt private Daten, Mio. Strafe droht

Die Datenschutzbehörde in Österreich sieht es als erwiesen an, dass die österreichische Post unerlaubt personenbezogenen Daten erhoben und mit diesen Handel getrieben hat. Besonders problematisch: Die Post soll auch Infos zur politischen Affinität zum Produkt gemacht haben.

Die österreichische Post soll 18 Millionen Strafe zahlen

Anfang des Jahres war bekannt geworden, dass die österreichische Post Handel mit Daten betreibt, die teilweise sehr persönliche Eindrücke zulassen. Wie heise schreibt, waren so Informationen wie Alter, Familienstand, Häufigkeit der Zustellung und sogar Vorlieben in Bezug auf Bewegungen wie das Laufen angeboten worden. Große Kritik und eine Untersuchung der zuständigen Datenschutzbehörde hatte sich das Unternehmen dann aber mit der Tatsache eingehandelt, dass auch die Bewertung der politischen Affinität als Informationsprodukt gehandelt wurde. Jetzt hat die Datenschutzbehörde nach Untersuchung eine Strafe verhängt.

Wie der ORF berichtet, sehen es die österreichischen Datenschützer als erwiesen an, dass die Post mit dem Handel der vermeint­lichen Partei-Affinität gegen die Datenschutz­grundverordnung der EU verstoßen hat. Auch die "Weiterverarbeitung von Daten über die Paketfrequenz und die Häufigkeit von Umzügen zum Zweck des Direktmarketings" seien nicht mit den Regeln der DSGVO vereinbar und stellten deshalb eine Rechtsverletzung dar. Da diese Verletzungen "rechtswidrig und schuldhaft" begangen worden seien, wurde die Verwaltungsstrafe auf 18 Millionen Euro angesetzt.

Die Post wehrt sich weiter

Die Entscheidung der Datenschutzbehörde ist allerdings noch nicht rechtskräftig und wird von der Post mit Rechtsmitteln angefochten. Das Unternehmen argumentiert, dass es als Direktmarketingdienstleister ein Muss sei, personenbezogene Daten zu sammeln und zu verarbeiten. "Die Post sieht ihr Kerngeschäft der Direktwerbung gefährdet und wird sich an das Bundesverwaltungsgericht wenden", so der Anwalt des Unternehmens Stefan Prochaska. Bei der beanstandeten Zuordnung von Partei-Affinität handle es sich "um statistische Hochrechnungen und nicht um tatsächliche persönliche Daten".

Prochaska betont gegenüber dem Kurier, dass er in der Entscheidung der Datenschützer sogar einen Teilerfolg für sein Unternehmen sieht. So habe die Untersuchung klar ergeben, dass "bestimmte Datenkategorien ohne Zustimmung der betroffenen Personen" gesammelt und verarbeitet werden dürfen.
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