BKA: Junge Nutzer teilten aus Spaß Kinderpornos - das hat Folgen
Das Bundeskriminalamt (BKA) sieht bei jüngeren Nutzern einen Trend hin zu einer Bagatellisierung von kinderpornographischen Inhalten. Das kann schwerwiegende Folgen haben, wie eine aktuelle Razzia bei vielen jungen Usern zeigte.
Seit einiger Zeit verzeichne man eine Entwicklung, bei der Jugendliche strafbare Inhalte in Social Media-Portalen oder Messenger-Gruppen teilen. Hier geht es in der Regel nicht um die klassische Verbreitung von Kinderpornographie unter Pädophilen. Stattdessen machen sich die jungen User über die Inhalte lustig, was man an den begleitenden Texten und Emojis sehen kann. Das erklärte Sabine Vogt, die den Bereich der schweren und organisierten Kriminalität beim BKA leitet, gestern in Wiesbaden.
Dort war man zusammengekommen, um über die Folgen dessen zu sprechen - denn unabhängig von der Intention ist der Besitz und die Weitergabe solcher Inhalte eine Straftat. Das bekamen mehrere Nutzer zu spüren: In der letzten Woche wurden unter Federführung des BKA 21 Hausdurchsuchungen in elf Bundesländern durchgeführt. Die Beschuldigten in den zugrundeliegenden Ermittlungsverfahren waren dabei zwischen 14 und 26 Jahre alt.
Bei den Razzien wurden Computer, Smartphones und Tablets beschlagnahmt, die nun ausgewertet werden. Die Beamten rechnen damit, dass sie auf den Geräten Hinweise auf weitere Beteiligte finden werden. Auch diese müssen mit Strafverfolgung rechnen. Bei den Beschuldigten, die noch unter das Jugendstrafrecht fallen, dürfte es in erster Linie Auflagen geben, deren Einhaltung dazu führt, dass das Verfahren eingestellt wird. Die bereits erwachsenen Personen müssen hingegen mit Haftstrafen rechnen.
Siehe auch: Kindesmissbrauch: Plattform mit 250.000 Videos - hunderte Festnahmen
Dort war man zusammengekommen, um über die Folgen dessen zu sprechen - denn unabhängig von der Intention ist der Besitz und die Weitergabe solcher Inhalte eine Straftat. Das bekamen mehrere Nutzer zu spüren: In der letzten Woche wurden unter Federführung des BKA 21 Hausdurchsuchungen in elf Bundesländern durchgeführt. Die Beschuldigten in den zugrundeliegenden Ermittlungsverfahren waren dabei zwischen 14 und 26 Jahre alt.
Zwei Videos im Zentrum
In allen Fällen ging es darum, dass strafbare Inhalte online verbreitet wurden. Zwei Videos standen dabei im Mittelpunkt. In einem handelt es sich um das Ergebnis eines Falles von so genanntem Cybergrooming. Dabei bringt ein meist erwachsener Täter seine Opfer - in diesem Fall zwei Kinder aus den USA - mit Methoden von Manipulation bis Erpressung dazu, vor der Webcam sexuelle Handlungen vorzunehmen. Das zweite Video dokumentierte die Vergewaltigung eines ca. 10 Jahre alten Kindes durch zwei Jugendliche in einem Steinbruch, mutmaßlich in Afghanistan.Bei den Razzien wurden Computer, Smartphones und Tablets beschlagnahmt, die nun ausgewertet werden. Die Beamten rechnen damit, dass sie auf den Geräten Hinweise auf weitere Beteiligte finden werden. Auch diese müssen mit Strafverfolgung rechnen. Bei den Beschuldigten, die noch unter das Jugendstrafrecht fallen, dürfte es in erster Linie Auflagen geben, deren Einhaltung dazu führt, dass das Verfahren eingestellt wird. Die bereits erwachsenen Personen müssen hingegen mit Haftstrafen rechnen.
Siehe auch: Kindesmissbrauch: Plattform mit 250.000 Videos - hunderte Festnahmen
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Christian Kahle
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