Kostenfalle Handyvertrag:
Neues Gesetz soll Laufzeit verkürzen
Wer einen Mobilfunkvertrag abschließt, wird oftmals zwei Jahre an einen Anbieter gebunden. Diesen Knebel will das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nun lösen. Laufzeiten, Kündigungsfristen und automatische Verlängerungen sollen gedeckelt werden.
Die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) und die ihr unterstehende Behörde arbeiten an einem Gesetzesentwurf, welcher die Laufzeit von Verträgen jeglicher Art auf maximal 12 Monate beschränken soll. Vor allem bei Mobilfunkanbietern, aber auch beim Abschluss von Verträgen für Strom, Gas, Internet, Zeitungsabos oder Mitgliedschaften im Fitnessstudio, gelten heute oftmals noch Mindestlaufzeiten von 24 Monaten. Aus Kundensicht und auch aus der von Lambrecht ist das zu lang.
Neben der Laufzeit von nur noch einem Jahr sollen auch die Richtlinien für Kündigungsfristen und automatische Verlängerungen von Verträgen zugunsten der Verbraucher angepasst und gedeckelt werden. Geht es nach der Justizministerin, soll die Frist von maximal drei Monaten auf einen Monat gesenkt werden. Auch soll eine oftmals ungewollte Verlängerung nicht für weitere 12 Monate sondern nur für 3 Monate ausgelöst werden. Ebenso ist die Telefonwerbung und darüber geschlossene Verträge dem Bundesministerium ein Dorn im Auge. Ohne eine zusätzliche, schriftliche Bestätigung seitens des Verbrauchers soll hier in Zukunft nichts gehen.
Noch befindet sich der neue Gesetzesentwurf in der Entstehungsphase. Bis es zu einer finalen Abstimmung darüber kommt, dürfte also noch eine längere Zeit vergehen.
Siehe auch:
Nur 1 Jahr Laufzeit, 1 Monat Kündigungsfrist, Verlängerung um max. 3 Monate
Gegenüber Bild Online (Paywall) gab die Ministerin an: "Lange Vertragslaufzeiten und in den AGB versteckte automatische 1-Jahres-Verlängerungen sind ärgerlich und teuer. Mit solchen Klauseln binden Unternehmen ihre Kunden oft unbemerkt und hindern sie an einem Wechsel zu günstigeren und attraktiveren Angeboten. Dem werden wir mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge einen Riegel vorschieben!"Neben der Laufzeit von nur noch einem Jahr sollen auch die Richtlinien für Kündigungsfristen und automatische Verlängerungen von Verträgen zugunsten der Verbraucher angepasst und gedeckelt werden. Geht es nach der Justizministerin, soll die Frist von maximal drei Monaten auf einen Monat gesenkt werden. Auch soll eine oftmals ungewollte Verlängerung nicht für weitere 12 Monate sondern nur für 3 Monate ausgelöst werden. Ebenso ist die Telefonwerbung und darüber geschlossene Verträge dem Bundesministerium ein Dorn im Auge. Ohne eine zusätzliche, schriftliche Bestätigung seitens des Verbrauchers soll hier in Zukunft nichts gehen.
Noch befindet sich der neue Gesetzesentwurf in der Entstehungsphase. Bis es zu einer finalen Abstimmung darüber kommt, dürfte also noch eine längere Zeit vergehen.
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