Zero Rating: Vodafone Pass verletzt Gesetze und den EU-Gedanken
Der VZBV war schon in einer früheren Begutachtung des Angebotes zu dem Schluss gekommen, dass dies gegen die Telekom-Binnenmarkt-Verordnung (TSM-VO) verstößt. daraufhin hatten die Verbraucherschützer Klage eingereicht. Und das Landgericht Düsseldorf gab ihnen Recht. Zusätzlich wurde Vodafone auch untersagt, irreführend für die Option zu werben. Denn die Einschränkungen in weiteren Bereichen des Binnenmarktes wurden den Verbrauchern schlicht verschwiegen.
Sanktionen für Neutralitätsverstöße gefordert
Noch nicht sanktioniert wurde hingegen die Verletzung des Prinzips der Netzneutralität durch Vodafone - denn das stellen solche Zero-Rating-Angebote schlicht dar. Hier werden kleinere und vor allem neue Anbieter auf dem jeweiligen Markt klar benachteiligt, da sie sich im Gegensatz zu den großen Dienstleistern beispielsweise nur schwer leisten können, Personal abzustellen, das sich dann um entsprechende Abkommen mit den diversen Netzbetreibern kümmert."Nicht nur für Verbraucher kann die Trägheit des Gesetzgebers negative Folgen haben. Auch Innovationen bleiben auf der Strecke", so Ehrig. Die Verbraucherschützer fordern daher entsprechende Sanktionen, mit denen die Unternehmen gezwungen werden, die europäischen Regelungen umzusetzen.
Siehe auch: StreamOn & Co. machen Mobilfunkdaten am Ende sogar teurer
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