Zero Rating: Vodafone Pass verletzt Gesetze und den EU-Gedanken
Die Zero-Rating-Option des Mobilfunkbetreibers Vodafone ist in ihrer aktuell bestehenden Form nicht mit europäischem Recht vereinbar. Der sogenannte Vodafone-Pass darf sich, so er denn überhaupt bereitgestellt wird, nicht auf die Nutzung innerhalb Deutschlands beschränken, heißt es in einem aktuellen Urteil.
"Der Vodafone-Pass verstößt in seiner derzeitigen Ausgestaltung gegen europäisches Recht", erläuterte Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). "Danach darf ein Mobilfunktarif für die Internetnutzung im EU-Ausland keinen höheren Preis vorsehen als im Inland." Das wäre hier aber klar der Fall, denn für die Nutzung der im Pass enthaltenen Apps kann der Nutzer hierzulande auf eine Daten-Flatrate zurückgreifen, während im EU-Ausland der Traffic-Zähler tickt und irgendwann dafür sorgt, dass mehr Daten nur gegen mehr Geld fließen.
Der VZBV war schon in einer früheren Begutachtung des Angebotes zu dem Schluss gekommen, dass dies gegen die Telekom-Binnenmarkt-Verordnung (TSM-VO) verstößt. daraufhin hatten die Verbraucherschützer Klage eingereicht. Und das Landgericht Düsseldorf gab ihnen Recht. Zusätzlich wurde Vodafone auch untersagt, irreführend für die Option zu werben. Denn die Einschränkungen in weiteren Bereichen des Binnenmarktes wurden den Verbrauchern schlicht verschwiegen.
"Nicht nur für Verbraucher kann die Trägheit des Gesetzgebers negative Folgen haben. Auch Innovationen bleiben auf der Strecke", so Ehrig. Die Verbraucherschützer fordern daher entsprechende Sanktionen, mit denen die Unternehmen gezwungen werden, die europäischen Regelungen umzusetzen.
Siehe auch: StreamOn & Co. machen Mobilfunkdaten am Ende sogar teurer
Der VZBV war schon in einer früheren Begutachtung des Angebotes zu dem Schluss gekommen, dass dies gegen die Telekom-Binnenmarkt-Verordnung (TSM-VO) verstößt. daraufhin hatten die Verbraucherschützer Klage eingereicht. Und das Landgericht Düsseldorf gab ihnen Recht. Zusätzlich wurde Vodafone auch untersagt, irreführend für die Option zu werben. Denn die Einschränkungen in weiteren Bereichen des Binnenmarktes wurden den Verbrauchern schlicht verschwiegen.
Sanktionen für Neutralitätsverstöße gefordert
Noch nicht sanktioniert wurde hingegen die Verletzung des Prinzips der Netzneutralität durch Vodafone - denn das stellen solche Zero-Rating-Angebote schlicht dar. Hier werden kleinere und vor allem neue Anbieter auf dem jeweiligen Markt klar benachteiligt, da sie sich im Gegensatz zu den großen Dienstleistern beispielsweise nur schwer leisten können, Personal abzustellen, das sich dann um entsprechende Abkommen mit den diversen Netzbetreibern kümmert."Nicht nur für Verbraucher kann die Trägheit des Gesetzgebers negative Folgen haben. Auch Innovationen bleiben auf der Strecke", so Ehrig. Die Verbraucherschützer fordern daher entsprechende Sanktionen, mit denen die Unternehmen gezwungen werden, die europäischen Regelungen umzusetzen.
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Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
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