Die Section Control in Niedersachsen darf wieder in Betrieb gehen
Die so genannte Section Control bzw. das Streckenradar ist in Ländern wie Österreich schon lange etwas Alltägliches, in Deutschland ist das Thema Mittelpunkt von Debatten und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Letzteres wurde nun vorerst entschieden und zwar zugunsten dieser Maßnahme zur Geschwindigkeitsüberwachung.
Die Streckenüberwachung ist ein verhältnismäßig simples und sehr effektives Mittel, um in einem bestimmten Straßenabschnitt die Geschwindigkeitsbegrenzung durchzusetzen. Denn auf einer bestimmten Strecke wird die Zeit gemessen, die ein Fahrzeug zum Passieren braucht, daraus kann man ganz einfach die durchschnittliche Geschwindigkeit berechnen. Liegt diese über dem Limit, dann gibt es die entsprechende Strafe.
Wie der NDR berichtet, hob das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg per Eilverfahren das bisher geltende Verbot wieder auf, auf der B6 zwischen Gleidingen und Laatzen darf also wieder auf einem zwei Kilometer langen Abschnitt das Kennzeichen der Fahrzeuge erfasst werden.
Denn im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht der Datenschutz. Mit dem niedersächsischen Polizeigesetz ist nun aber definiert, wie die Kennzeichen erfasst werden dürfen bzw. müssen. So darf das Nummernschild aufgezeichnet werden, aber nur bei entsprechender Anonymisierung. Das bedeutet auch, dass die Insassen nicht erkennbar sein dürfen.
Die aktuelle Entscheidung bedeutet aber nicht, dass das Streckenradar sofort wieder aktiviert wird. Das niedersächsische Innenministerium ließ ausrichten, dass man den Termin zu gegebener Zeit bekannt geben werde - bisher gibt es aber eben noch keinen.
100-km/h-Limit
Die Teststrecke bei Hannover wurde im März zunächst untersagt, was vom Oberverwaltungsgericht dann auch bestätigt wurde. Ende Mai ist dann aber das niedersächsische Polizeigesetz in Kraft getreten, womit die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen wurden, um zu bestimmen wie und wann die Exekutive eine Section Control nutzen darf.Wie der NDR berichtet, hob das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg per Eilverfahren das bisher geltende Verbot wieder auf, auf der B6 zwischen Gleidingen und Laatzen darf also wieder auf einem zwei Kilometer langen Abschnitt das Kennzeichen der Fahrzeuge erfasst werden.
Denn im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht der Datenschutz. Mit dem niedersächsischen Polizeigesetz ist nun aber definiert, wie die Kennzeichen erfasst werden dürfen bzw. müssen. So darf das Nummernschild aufgezeichnet werden, aber nur bei entsprechender Anonymisierung. Das bedeutet auch, dass die Insassen nicht erkennbar sein dürfen.
Die aktuelle Entscheidung bedeutet aber nicht, dass das Streckenradar sofort wieder aktiviert wird. Das niedersächsische Innenministerium ließ ausrichten, dass man den Termin zu gegebener Zeit bekannt geben werde - bisher gibt es aber eben noch keinen.
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