Volkszählung 2021: Verfassungsgericht genehmigt Klarnamentest
2021 steht in Deutschland eine Volkszählung an, bei der zu jedem Bürger 46 Angaben ermittelt werden. Deutschland ist von der EU dazu verpflichtet, schon im Vorfeld statistische Auswertungen zum Verfahren zu übermitteln. Dafür wird ein Test mit Klarnamen durchgeführt. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt einen Eilantrag abgelehnt, der diesen Test stoppen sollte.
Wie Heise in seinem Bericht schreibt, war von der 2. Kammer des ersten Senats des Gerichts eine Abwägung vorgenommen worden, welche Folgen es haben könnte, das Verfahren im aktuellen Stadium abzubrechen. Hier ist man zu dem Schluss gekommen, dass mögliche Nachteile, die mit einer Übermittlung einhergehen, weniger schwer wiegen, als das Interesse des Gesetzgebers, die Volkszählung 2021 ordnungsgemäß vorzubereiten.
Allerdings machen die Verfassungsrichter deutlich, dass auch die Form des Eilantrags zu dieser Entscheidung geführt habe. "In der Kürze der Zeit" könne man keine abschließende Klärung vornehmen, ob der Test der Systeme nicht auch mit beschränkteren Datensätzen möglich gewesen wäre. Allerdings halten die Richter es für "nicht unplausibel", dass das Bundesinnenministerium für eine umfassende Qualitätsprüfung der Systeme auch Klarnamen benötigt.
Die Übermittlung der deutschen Bürgerdaten darf weiterlaufen
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte mit ihrem Eilantrag versucht zu erreichen, dass ein Mitte Januar gestarteter Test zur Volkszählung 2021 vorerst gestoppt wird. Mit einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss haben die Richter in Karlsruhe diesen Antrag jetzt zurückgewiesen. Damit kann das Statistische Bundesamt für den Probebetrieb der für die Volkszählung nötigen Systeme weiter Meldedaten der Bundesbürger, inklusive der Klarnamen, an einer zentralen Stelle zusammenführen.Wie Heise in seinem Bericht schreibt, war von der 2. Kammer des ersten Senats des Gerichts eine Abwägung vorgenommen worden, welche Folgen es haben könnte, das Verfahren im aktuellen Stadium abzubrechen. Hier ist man zu dem Schluss gekommen, dass mögliche Nachteile, die mit einer Übermittlung einhergehen, weniger schwer wiegen, als das Interesse des Gesetzgebers, die Volkszählung 2021 ordnungsgemäß vorzubereiten.
Allerdings machen die Verfassungsrichter deutlich, dass auch die Form des Eilantrags zu dieser Entscheidung geführt habe. "In der Kürze der Zeit" könne man keine abschließende Klärung vornehmen, ob der Test der Systeme nicht auch mit beschränkteren Datensätzen möglich gewesen wäre. Allerdings halten die Richter es für "nicht unplausibel", dass das Bundesinnenministerium für eine umfassende Qualitätsprüfung der Systeme auch Klarnamen benötigt.
Verfassungsbeschwerde kommt
Die GFF greift jetzt zum Mittel der Verfassungsbeschwerde: "Es ist sehr bedauerlich, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Einschätzung des erheblichen Risikos nicht teilt, dass sich Angreifer Zugang zu diesem gigantischen Datenschatz verschaffen", erklärte GFF-Generalsekretär Malte Spitz. Die Grünen, auch Teil der Antragsteller, sind sich sogar sicher, dass die Kammer mit ihrem Beschluss "fast schon um die Gelegenheit einer späteren Prüfung gebeten" habe.
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