Volkszählung: 1 Mrd. Kosten, 8 Mio. Stunden Zeitaufwand bei Bürgern
Die Vorbereitungen für die Volkszählung 2021 laufen auf Hochtouren - dazu ist Deutschland schon nach EU-Recht verpflichtet. Jetzt hat die Bundesregierung für einen Gesetzentwurf gestimmt, der den Rahmen für die aufwendige Erhebung bildet. Wie darin zu lesen ist, werden bei Bund und Ländern Kosten von rund 1 Milliarde Euro erwartet. Der Zeitaufwand für die Bürger liegt bei 8,2 Millionen Stunden.
Wie im "Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021" (via heise) zu lesen ist, wird neben der Ermittlung der Einwohnerzahl auch "eine Reihe von soziodemografischen Basisdaten zur Bevölkerung, ihrer Erwerbstätigkeit und ihrer Wohnsituation statistisch" erfasst und ausgewertet. Dazu zählen laut dem Papier "Gebäude- und Wohnungszählung, eine Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis und Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen". Diese Daten bilden demnach "eine unabdingbare Planungsgrundlage für die Erfüllung staatlicher Aufgaben".
Wie der Zensus 2011 werde auch 2021 auf eine "registergestützte Erhebung" gesetzt. Dabei werden vorhandene Verwaltungsdaten genutzt und nur dann durch Erhebungen ergänzt, wenn "für bestimmte Merkmale" nicht genügend Daten vorliegen. Dieses Vorgehen soll auch dafür sorgen, dass die "Belastung der Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen möglichst gering" gehalten werden kann.
Für die Verwaltung sieht der Gesetzentwurf Gesamtkosten von 994 Millionen Euro vor, die sich unter anderem auf die Statistischen Bundes- und Landesämter, das Informationstechnikzentrum Bund und andere Bundesbehörden verteilen. Während der Bund mit 238,4 Millionen Euro rechnet, sollen die Länder mit 722 Millionen Euro den Löwenanteil der Kosten tragen. Die erforderliche technische Infrastruktur wird dabei vom Bund betrieben und von den Ländern gestellt. "Zentrale IT-Umgebung, die notwendigen Anwendungen und deren Einbindung in die IT-Umgebung" muss also der Bund aus seinem Budget realisieren.
Diese Daten werden bei der Volkszählung 2021 von Meldebehörden übermittelt:
Eine komplexe Erhebung die viel Geld und Zeit kostet
Die Europäische Union verpflichtet Deutschland dazu, 2021 eine Volkszählung durchzuführen. Wie wir berichtet hatten, wird in Deutschland schon um die Regelung der Vorbereitungen juristisch gerungen. Jetzt hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der genau skizziert, wie der sogenannte Zensus in zwei Jahren durchgeführt werden soll und was sich die Bundesregierung von den Daten verspricht.Wie im "Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021" (via heise) zu lesen ist, wird neben der Ermittlung der Einwohnerzahl auch "eine Reihe von soziodemografischen Basisdaten zur Bevölkerung, ihrer Erwerbstätigkeit und ihrer Wohnsituation statistisch" erfasst und ausgewertet. Dazu zählen laut dem Papier "Gebäude- und Wohnungszählung, eine Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis und Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen". Diese Daten bilden demnach "eine unabdingbare Planungsgrundlage für die Erfüllung staatlicher Aufgaben".
Wie der Zensus 2011 werde auch 2021 auf eine "registergestützte Erhebung" gesetzt. Dabei werden vorhandene Verwaltungsdaten genutzt und nur dann durch Erhebungen ergänzt, wenn "für bestimmte Merkmale" nicht genügend Daten vorliegen. Dieses Vorgehen soll auch dafür sorgen, dass die "Belastung der Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen möglichst gering" gehalten werden kann.
Trotzdem großer Aufwand
Ein Blick auf die Einschätzung des Aufwandes macht klar, dass eine solche Zählung trotz dieser Methoden sehr viel Geld und Zeit kostet. Für Bürger wird "durch die Teilnahme an den Erhebungen ein einmaliger Zeitaufwand von rund 8,2 Millionen Stunden sowie rund 3,1 Millionen Euro einmaliger Sachaufwand" erwartet. Bei der Wirtschaft sieht die Bundesregierung rund 10 Millionen Euro Bürokratiekosten.Für die Verwaltung sieht der Gesetzentwurf Gesamtkosten von 994 Millionen Euro vor, die sich unter anderem auf die Statistischen Bundes- und Landesämter, das Informationstechnikzentrum Bund und andere Bundesbehörden verteilen. Während der Bund mit 238,4 Millionen Euro rechnet, sollen die Länder mit 722 Millionen Euro den Löwenanteil der Kosten tragen. Die erforderliche technische Infrastruktur wird dabei vom Bund betrieben und von den Ländern gestellt. "Zentrale IT-Umgebung, die notwendigen Anwendungen und deren Einbindung in die IT-Umgebung" muss also der Bund aus seinem Budget realisieren.
Diese Daten werden bei der Volkszählung 2021 von Meldebehörden übermittelt:
- Ordnungsmerkmal im Melderegister
- Familienname, frühere Namen, Vornamen und Vornamen vor Änderung, Doktorgrad
- Straße, Straßenschlüssel, Hausnummer und Anschriftenzusätze, Vorname und Name des Wohnungsinhabers
- Wohnort, Postleitzahl und amtlicher Gemeindeschlüssel
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- bei im Ausland Geborenen: Geburtsstaat
- Geschlecht
- Staatsangehörigkeiten
- Familienstand
- Wohnungsstatus
- Anschrift in der Gemeinde, aus der die Person zugezogen ist
- Datum des Beziehens der Wohnung
- Datum des Zuzugs in die Gemeinde
- Herkunftsstaat bei Zuzug aus dem Ausland
- Datum der Anmeldung
- Datum des Wohnungsstatuswechsels
- Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Geschlecht und Ordnungsmerkmal des Ehegatten oder des Lebenspartners
- Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Geschlecht und Ordnungsmerkmal der minderjährigen Kinder
- Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Ordnungsmerkmal der gesetzlichen Vertreter
- Datum der letzten Eheschließung oder Begründung der letzten Lebenspartnerschaft
- Datum der Auflösung der letzten Ehe oder der letzten Lebenspartnerschaft
- Information über freiwillige Anmeldung im Melderegister,
- Sterbedatum
- Datum des Auszugs aus der Wohnung
- Datum der Abmeldung
- Rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
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