Google: So sieht unsere Suche unter dem EU-Leistungsschutzrecht aus
In Brüssel hat der Endspurt um die Auseinandersetzung um die neue Urheberrechts-Richtlinie der EU begonnen. Mit dieser soll auch das hierzulande gescheiterte Leistungsschutzrecht für Presseverlage europaweit eingeführt werden. Google demonstrierte nun, wie die Suchmaschine aussehen könnte, wenn dies tatsächlich passiert.
Das Unternehmen hat einige Pseudo-Screenshots veröffentlicht, die die heutigen Suchergebnisse in einem Stil zeigen, der mit dem kommenden Leistungsschutzrecht aus dem Entwurf der EU-Richtlinie vereinbar wäre - zumindest unter der Voraussetzung, dass Google nicht bereit wäre, die Verlage dafür zu bezahlen, dass man ihnen Nutzer zuführt.
Zu sehen sind Ergebnis-Seiten, wie sie jeder Nutzer der Suchmaschine kennt - so sind im oberen Bereich aktuelle Nachrichten zum Thema eingeblendet und darunter folgen die normalen Links, die mit Überschriften und Snippets aufgewertet wären. Je nachdem wie weit das Leistungsschutzrecht umgesetzt würde, fehlten dann hier aber eben Teaser-Bilder und konkrete Texte - statt einer Überschrift wird so also im besten Falle noch der Titel der Publikation genannt.
Beispiele für ein Google...
...unter EU-Leistungsschutzrecht
Letztlich wird die Suchmaschine aber sicherlich ohnehin nicht in der gezeigten Form zum Einsatz kommen. Vielmehr hat der Anbieter des Dienstes bereits angekündigt, insbesondere die Nachrichtensuche Google News im Falle des In-Kraft-Tretens der EU-Richtlinie in Europa eher komplett abzuschalten. Ob das allerdings dazu führen würde, dass viele User wieder direkt auf die Portale der großen Zeitungen gehen würden, ist fraglich.
Siehe auch: Schwarzer Tag: EU beschließt Upload-Filter und Leistungsschutzrecht
Zu sehen sind Ergebnis-Seiten, wie sie jeder Nutzer der Suchmaschine kennt - so sind im oberen Bereich aktuelle Nachrichten zum Thema eingeblendet und darunter folgen die normalen Links, die mit Überschriften und Snippets aufgewertet wären. Je nachdem wie weit das Leistungsschutzrecht umgesetzt würde, fehlten dann hier aber eben Teaser-Bilder und konkrete Texte - statt einer Überschrift wird so also im besten Falle noch der Titel der Publikation genannt.
Beispiele für ein Google...
...unter EU-Leistungsschutzrecht
So geht es nicht
Klar wird in jedem Fall, dass wohl kein Nutzer mehr auf Inhalte klicken würde, die in dieser Form in der Suchmaschine auftauchen. Allerdings präsentiert Google hier auch einen Extremfall. Denn es ist kaum davon auszugehen, dass alle Medien auf ihre maximalen Rechte pochen würden - so dass hier in der Praxis wahrscheinlich doch einige gewohnte Verlinkungen auftauchen und dann natürlich die Besucherströme abbekommen würden.Letztlich wird die Suchmaschine aber sicherlich ohnehin nicht in der gezeigten Form zum Einsatz kommen. Vielmehr hat der Anbieter des Dienstes bereits angekündigt, insbesondere die Nachrichtensuche Google News im Falle des In-Kraft-Tretens der EU-Richtlinie in Europa eher komplett abzuschalten. Ob das allerdings dazu führen würde, dass viele User wieder direkt auf die Portale der großen Zeitungen gehen würden, ist fraglich.
Siehe auch: Schwarzer Tag: EU beschließt Upload-Filter und Leistungsschutzrecht
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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