Klicken und losfahren: KFZ-Zulassung in Kürze komplett online
Bisher sieht es so aus, als würde das so genannte E-Government an Deutschland schlichtweg vorbeigehen. Die Fortschritte in dem Bereich bleiben zumindest überschaubar. Doch zumindest in einem Gebiet kommt jetzt Leben in die Sache: Die Zulassungsprozesse von Fahrzeugen sollen bald komplett online abgewickelt werden können.
Wie die Bundesregierung heute mitteilte, werden alle Standardverfahren zukünftig online möglich sein - also Neuzulassung, Umschreibung und auch die Kennzeichenmitnahme. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer erklärte, die neuen Regelungen sollten "im Laufe des Jahres" in Kraft treten. Voraussetzung ist derzeit noch eine Zustimmung seitens des Bundesrates, was aber wohl eine Formalie sein dürfte.
"Die Fahrzeugzulassung wird einfacher, bequemer und effizienter", warb das Bundesverkehrsministerium für sein Projekt "Internetbasierte Fahrzeugzulassung" (i-Kfz). Dabei ist die nun geplante Umsetzung bereits die dritte Stufe eines größeren Programms. Seit Anfang 2015 kann man bereits die Stilllegung eines Autos an das Amt melden. Und seit zwei Jahren kann auch die Wiederzulassung online beantragt werden, wenn Halter, Zulassungsbezirk und Kennzeichen dieselben bleiben.
Auch die Einführung der letzten Stufe von i-Kfz ist noch einmal in zwei Schritte unterteilt: Zum Start wird die Verwendung des Services für Privatpersonen ermöglicht. Etwas später sollen dann auch juristische Personen folgen - dann können also auch Unternehmen die Zulassungen ihrer Fahrzeugflotte online organisieren.
"Die Fahrzeugzulassung wird einfacher, bequemer und effizienter", warb das Bundesverkehrsministerium für sein Projekt "Internetbasierte Fahrzeugzulassung" (i-Kfz). Dabei ist die nun geplante Umsetzung bereits die dritte Stufe eines größeren Programms. Seit Anfang 2015 kann man bereits die Stilllegung eines Autos an das Amt melden. Und seit zwei Jahren kann auch die Wiederzulassung online beantragt werden, wenn Halter, Zulassungsbezirk und Kennzeichen dieselben bleiben.
E-Perso wird benötigt
Die Teilnahme an der Prozedur wird für einen beträchtlichen Anteil der Bundesbürger aber wohl an einer Hürde scheitern: Voraussetzung ist die Verfügbarkeit eines Personalausweises mit freigeschalteter Online-Funktion und eines passenden Kartenlesegerätes. Ist beides vorhanden, wird es aber eben möglich, jederzeit die Webseite der Zulassungsstelle aufzurufen, das Fahrzeug anzumelden und direkt in Betrieb zu nehmen, wenn man bereits die passenden Nummernschilder hat.Auch die Einführung der letzten Stufe von i-Kfz ist noch einmal in zwei Schritte unterteilt: Zum Start wird die Verwendung des Services für Privatpersonen ermöglicht. Etwas später sollen dann auch juristische Personen folgen - dann können also auch Unternehmen die Zulassungen ihrer Fahrzeugflotte online organisieren.
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Christian Kahle
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