Google: Verbraucherschützer halten Standort-Datensammelei für illegal
Die Verbraucherschutzorganisationen Polens und der Niederlande sowie einer Reihe anderer europäischer Länder haben heute die Datenschutzbehörden aufgefordert, Maßnahmen gegen Google zu ergreifen, weil sie davon ausgehen, dass das Standort-Tracking von Google Maps gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen könnte.
Verbraucherschützer aus Polen, den Niederlanden, Griechenland, Norwegen, Schweden, der Tschechischen Republik und Slowenien haben bei den für den Schutz der Privatsphäre zuständigen Regulierungsbehörden ihrer Länder Beschwerde gegen Google eingereicht, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters.
Dem Bericht zufolge wirft der Europäische Verbraucherverband, eine Dachorganisation der Verbraucherorganisationen diverser EU-Länder, dem Internetkonzern vor, verschiedene Methoden zu verwenden, um die Nutzer seiner Software und Dienste dazu zu bringen, den "Standortverlauf" und die Aufzeichnung von "Web- und App-Aktivitäten" zu aktiveren. Durch Googles angeblich unfaire Aktivitäten würden die Nutzer schlichtweg nicht über die Verwendung ihrer persönlichen Daten informiert.
Ein derartiges Vorgehen sei nicht mit der erst seit kurzem gültigen Datenschutzgrundverordnung zu vereinen, da Google keine rechtlichen Grundlagen für die Verarbeitung der Nutzerdaten habe. Konkret sei dies auf das Fehlen einer ausdrücklichen Wahlfreiheit des Nutzers zurückzuführen. Tatsächlich knüpft Google bei seinem mobilen Betriebssystem Android und diversen Apps und Diensten die einwandfreie Funktionsweise direkt an die Aufzeichnung vom Standort - und andere persönlichen Daten des Nutzers.
Bei Google gab man sich natürlich wie üblich defensiv. Einem Sprecher zufolge sei der Standortverlauf ab Werk abgeschaltet, wobei der Nutzer stets die Möglichkeit habe, dies zu ändern, die Aufzeichnung zu unterbrechen oder die Daten zu löschen. Google informiere außerdem klar darüber, dass auch bei einer Abschaltung des Standortverlaufs in den Einstellungen des Smartphones bzw. der jeweiligen App weiterhin eine Erfassung von Daten zur "Verbesserung des Google-Erlebnisses" erfolgen könne.
Dem Bericht zufolge wirft der Europäische Verbraucherverband, eine Dachorganisation der Verbraucherorganisationen diverser EU-Länder, dem Internetkonzern vor, verschiedene Methoden zu verwenden, um die Nutzer seiner Software und Dienste dazu zu bringen, den "Standortverlauf" und die Aufzeichnung von "Web- und App-Aktivitäten" zu aktiveren. Durch Googles angeblich unfaire Aktivitäten würden die Nutzer schlichtweg nicht über die Verwendung ihrer persönlichen Daten informiert.
Ein derartiges Vorgehen sei nicht mit der erst seit kurzem gültigen Datenschutzgrundverordnung zu vereinen, da Google keine rechtlichen Grundlagen für die Verarbeitung der Nutzerdaten habe. Konkret sei dies auf das Fehlen einer ausdrücklichen Wahlfreiheit des Nutzers zurückzuführen. Tatsächlich knüpft Google bei seinem mobilen Betriebssystem Android und diversen Apps und Diensten die einwandfreie Funktionsweise direkt an die Aufzeichnung vom Standort - und andere persönlichen Daten des Nutzers.
Bei Google gab man sich natürlich wie üblich defensiv. Einem Sprecher zufolge sei der Standortverlauf ab Werk abgeschaltet, wobei der Nutzer stets die Möglichkeit habe, dies zu ändern, die Aufzeichnung zu unterbrechen oder die Daten zu löschen. Google informiere außerdem klar darüber, dass auch bei einer Abschaltung des Standortverlaufs in den Einstellungen des Smartphones bzw. der jeweiligen App weiterhin eine Erfassung von Daten zur "Verbesserung des Google-Erlebnisses" erfolgen könne.
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