Google kann der Polizei sagen, wer wann genau am Tatort war
Niemand sollte darauf vertrauen, dass die umfassenden Daten, die von Technologie-Anbietern gesammelt werden, auch bei diesen verbleiben. Das zeigt nun auch der Fall eines Bankraubes, bei dem die Informationsabfragen der Polizei die inzwischen allseits bekannte Funkzellen-Abfrage deutlich in den Schatten stellen.
Wie jetzt durch veröffentlichte Behörden-Akten bekannt wurde, hatte die Polizei Ende letzten Jahres Probleme, die Identität von Bankräubern zu ermitteln, die in Milwaukee eine beträchtliche Menge Geld gestohlen hatten. Weder die Veröffentlichung von Bildern der Überwachungskameras, noch andere Ansätze brachten die Untersuchung der Tat voran.
Einige Wochen später stellten die Ermittler daher dem Internet-Konzern Google eine gerichtliche Verfügung zu, nach der verschiedene Daten bereitzustellen wären. Das Unternehmen wurde so unter anderem verpflichtet, alle Informationen zu übermitteln, die dabei helfen, die Nutzer von Google-Diensten und -Plattformen zu identifizieren, die sich im groben Zeitrum um den Überfall herum in 30 Metern Umkreis um die betroffene Bank aufgehalten haben. Auf diese Weise hoffte man die beiden Täter und den Fahrer des Fluchtwagens ausfindig zu machen, berichtete das US-Magazin The Verge.
Die Daten, die Google hier auch noch Wochen nach einem Vorfall liefern kann, sind also wesentlich genauer. Und das weiß man bei der Polizei auch. Allein aus dem US-Bundesstaat Minnesota sind inzwischen bereits über 20 solcher Auskunftsersuchen bekannt und auch in anderen Regionen der USA werden entsprechende Abfragen häufiger. Hierzulande stehen dem allerdings rechtliche Vorgaben meist entgegen.
Und Google kann im Gegensatz zur Funkzellenabfrage nicht nur Angaben zur eingeloggten SIM-Karte liefern, die nicht immer direkten Bezug zu einem konkreten Anwender liefern. Bei den meisten Google-Accounts lassen sich hingegen ziemlich gute Hinweise auf die Identität des Users herausholen.
Siehe auch: Funkzellenabfragen gehen in Berlin munter weiter
Einige Wochen später stellten die Ermittler daher dem Internet-Konzern Google eine gerichtliche Verfügung zu, nach der verschiedene Daten bereitzustellen wären. Das Unternehmen wurde so unter anderem verpflichtet, alle Informationen zu übermitteln, die dabei helfen, die Nutzer von Google-Diensten und -Plattformen zu identifizieren, die sich im groben Zeitrum um den Überfall herum in 30 Metern Umkreis um die betroffene Bank aufgehalten haben. Auf diese Weise hoffte man die beiden Täter und den Fahrer des Fluchtwagens ausfindig zu machen, berichtete das US-Magazin The Verge.
Viel genauer als FZA
Im Groben ist eine solche Anfrage mit der Funkzellen-Abfrage vergleichbar. Bei dieser wird überprüft, welche SIM-Karten zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Mobilfunkzelle eingebucht waren. Die so erhältlichen Informationen sind allerdings sehr grob, da die Funkzellen eine relativ große Fläche abdecken und nur sehr bedingt darauf hinweisen, wer sich an einem konkreten Ort aufgehalten hat.Die Daten, die Google hier auch noch Wochen nach einem Vorfall liefern kann, sind also wesentlich genauer. Und das weiß man bei der Polizei auch. Allein aus dem US-Bundesstaat Minnesota sind inzwischen bereits über 20 solcher Auskunftsersuchen bekannt und auch in anderen Regionen der USA werden entsprechende Abfragen häufiger. Hierzulande stehen dem allerdings rechtliche Vorgaben meist entgegen.
Und Google kann im Gegensatz zur Funkzellenabfrage nicht nur Angaben zur eingeloggten SIM-Karte liefern, die nicht immer direkten Bezug zu einem konkreten Anwender liefern. Bei den meisten Google-Accounts lassen sich hingegen ziemlich gute Hinweise auf die Identität des Users herausholen.
Siehe auch: Funkzellenabfragen gehen in Berlin munter weiter
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Christian Kahle
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