Evangelische Kirche verbannt WhatsApp und Telegram
Die evangelische Kirche verbietet die dienstliche Nutzung der Messenger WhatsApp und Telegram. Der Grund sind erhebliche Datenschutzbedenken. Auch die katholische Kirche bewertet Instant-Messenger nach strengen Kriterien.
Der Datenschutzbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Michael Jacob, untersagt nicht nur den dienstlichen Einsatz von WhatsApp und Telegram: Beim Messenger Signal sieht er die Verarbeitung der Daten außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums ebenfalls kritisch. Gegen den von der Deutschen Post betriebenen Dienst SIMSme und dem Schweizer Dienst Threema gibt es keine Bedenken.
Der Datenschutzbeauftragte nennt drei Kriterien, die für eine rechtskonforme Nutzung von Messengerdiensten im Raum der Kirche erfüllt sein müssen: Nachrichten müssen Ende-zu-Ende-verschlüsselt sein, der Anbieter darf anfallende Verbindungsdaten ausschließlich zu Zwecken verwenden, die zur Übertragung der Nachricht notwendig sind und die Weitergabe von Kontaktdaten Dritter an den Anbieter muss ausgeschlossen sein. Wenn die Dienste eines der Kriterien verletzen, dürfen sie in der Kirche dienstlich nicht genutzt werden.
Der katholische Datenschützer hat ähnliche Anforderungen, benannte jedoch keine verbotenen und erlaubten Dienste. Die Kriterien lauten hier: Die Daten müssen in einem Land verarbeitet werden, das ein ausreichend hohes Datenschutzniveau gewährleistet, eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist Pflicht und die Adressbücher mit Daten Dritter dürfen nicht übermittelt werden. Gegen das Verbot von Whatsapp gibt es vor allem in der Jugendarbeit und bei den Seelsorgern erhebliche Bedenken.
Die Kirchen in Deutschland dürfen auf Basis der Europäischen Datenschutzgrundverordnung eigene Datenschutzgesetze erlassen und eigene Aufsichtsbehörden errichten.
Siehe auch:
Der Datenschutzbeauftragte nennt drei Kriterien, die für eine rechtskonforme Nutzung von Messengerdiensten im Raum der Kirche erfüllt sein müssen: Nachrichten müssen Ende-zu-Ende-verschlüsselt sein, der Anbieter darf anfallende Verbindungsdaten ausschließlich zu Zwecken verwenden, die zur Übertragung der Nachricht notwendig sind und die Weitergabe von Kontaktdaten Dritter an den Anbieter muss ausgeschlossen sein. Wenn die Dienste eines der Kriterien verletzen, dürfen sie in der Kirche dienstlich nicht genutzt werden.
Am besten eigenen Messenger entwickeln
Am liebsten wäre dem Datenschutzbeauftragten der EKD jedoch, wenn die Kirche eigene Instant-Messaging-Systeme entwickeln und betreiben würde. Inwieweit das mit der Lebenswirklichkeit zu tun hat, führte er nicht aus.Der katholische Datenschützer hat ähnliche Anforderungen, benannte jedoch keine verbotenen und erlaubten Dienste. Die Kriterien lauten hier: Die Daten müssen in einem Land verarbeitet werden, das ein ausreichend hohes Datenschutzniveau gewährleistet, eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist Pflicht und die Adressbücher mit Daten Dritter dürfen nicht übermittelt werden. Gegen das Verbot von Whatsapp gibt es vor allem in der Jugendarbeit und bei den Seelsorgern erhebliche Bedenken.
Die Kirchen in Deutschland dürfen auf Basis der Europäischen Datenschutzgrundverordnung eigene Datenschutzgesetze erlassen und eigene Aufsichtsbehörden errichten.
Siehe auch:
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Sebastian Kuhbach
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