Kirchen-Beleidigung: Berliner Blogger angeklagt
Schockwellenreiter' eines der ältesten Blogs im deutschsprachigen Raum. In diesem hat er schon häufig bewiesen, dass er nicht gerade ein Freund leiser Töne ist. Dies führte nun dazu, dass am Wochenende eine Klageschrift der Berliner Staatsanwaltschaft bei ihm einging.
In dem Schreiben wird erklärt, dass sich Kantel auf Grundlage des Strafgesetzbuch-Paragraphen 166 "Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen" für das fragliche Blog-Posting vom 29. Juni verantworten muss. In diesem heißt es, dass bestraft wird, "wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören".
Bereits Anfang Juli hatte Kantel ein Schreiben der Berliner Polizei erhalten, indem er über die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens informiert wurde. Darauf reagierte er mit einem weiteren Posting: "Ich habe Religionen beleidigt? Religionen kann man doch gar nicht beleidigen, Religionen sind eine Beleidigung. Eine Beleidigung jeglichen gesunden Menschenverstandes."
Heute teilte der Blogger dann mit: "Ich habe es nicht geglaubt, aber die Berliner Staatsanwaltschaft hat tatsächlich eine Anklage erhoben." Nach derzeitigem Stand sieht es nicht danach aus, dass es ihm darum geht, möglichst glimpflich aus der Sache herauszukommen. "Egal, ich werde das durchziehen — endlich mal wieder ein Streit, der sich lohnt", kommentierte Kantel bereits das erste Schreiben.
Und dabei kann er sich durchaus Chancen auf Erfolg ausrechnen. Der § 166 kam in der Vergangenheit vergleichsweise selten zur Anwendung. Inzwischen liegt aber ein neuer Kommentar des Menschenrechtskomitees der UNO vor, der sich mit solchen Gesetzen auseinandersetzt. Demnach "sind Verbote von Darstellungen mangelnden Respekts vor einer Religion oder anderen Glaubenssystemen, einschließlich Blasphemiegesetzen, mit dem Vertrag inkompatibel", wenn sie nicht zur Diskriminierung oder Gewalt gegen Gläubige aufrufen, heißt es in einem Bericht von Austin Dacey, dem UN-Vertreter in der Internationalen Humanistischen und Ethischen Union (IHEU).
Bleibt die Frage, ob es finanziell zu stemmen ist, einen solchen Prozess durch die Instanzen hinweg auszutragen. Kantel deutete bereits an, dass das Verfahren dazu führen könnte, dass er sein Blog einstellt. Allerdings haben sich bereits zahlreiche Leser gemeldet, die geradezu darauf brennen, dem Blogger Spenden zukommen zu lassen.
Kantel beitreibt mit dem '
In dem Schreiben wird erklärt, dass sich Kantel auf Grundlage des Strafgesetzbuch-Paragraphen 166 "Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen" für das fragliche Blog-Posting vom 29. Juni verantworten muss. In diesem heißt es, dass bestraft wird, "wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören".
Bereits Anfang Juli hatte Kantel ein Schreiben der Berliner Polizei erhalten, indem er über die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens informiert wurde. Darauf reagierte er mit einem weiteren Posting: "Ich habe Religionen beleidigt? Religionen kann man doch gar nicht beleidigen, Religionen sind eine Beleidigung. Eine Beleidigung jeglichen gesunden Menschenverstandes."
Heute teilte der Blogger dann mit: "Ich habe es nicht geglaubt, aber die Berliner Staatsanwaltschaft hat tatsächlich eine Anklage erhoben." Nach derzeitigem Stand sieht es nicht danach aus, dass es ihm darum geht, möglichst glimpflich aus der Sache herauszukommen. "Egal, ich werde das durchziehen — endlich mal wieder ein Streit, der sich lohnt", kommentierte Kantel bereits das erste Schreiben.
Und dabei kann er sich durchaus Chancen auf Erfolg ausrechnen. Der § 166 kam in der Vergangenheit vergleichsweise selten zur Anwendung. Inzwischen liegt aber ein neuer Kommentar des Menschenrechtskomitees der UNO vor, der sich mit solchen Gesetzen auseinandersetzt. Demnach "sind Verbote von Darstellungen mangelnden Respekts vor einer Religion oder anderen Glaubenssystemen, einschließlich Blasphemiegesetzen, mit dem Vertrag inkompatibel", wenn sie nicht zur Diskriminierung oder Gewalt gegen Gläubige aufrufen, heißt es in einem Bericht von Austin Dacey, dem UN-Vertreter in der Internationalen Humanistischen und Ethischen Union (IHEU).
Bleibt die Frage, ob es finanziell zu stemmen ist, einen solchen Prozess durch die Instanzen hinweg auszutragen. Kantel deutete bereits an, dass das Verfahren dazu führen könnte, dass er sein Blog einstellt. Allerdings haben sich bereits zahlreiche Leser gemeldet, die geradezu darauf brennen, dem Blogger Spenden zukommen zu lassen.
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