Weniger Bandbreite als versprochen:
Providern drohen jetzt Strafen
Provider, die ihren Kunden die zugesagte Bandbreite nicht bereitstellen, müssen mit Bußgeldern rechnen. Die Bundesnetzagentur will dabei nicht einmal mehr auf Beschwerden von Anwendern warten, sondern selbst von Amts wegen aktiv werden. Damit reagiert die Behörde auf neueste Untersuchungs-Ergebnisse.
Infografik: Mobile Internetnutzung in Deutschland
Die Bundesnetzagentur hatte über längere Zeit Messergebnisse auf den Geräten der Nutzer gesammelt. Dabei zeigte sich klar, dass es eher die Normalität als die Ausnahme ist, dass die tatsächliche Bandbreite deutlich unter jener liegt, die in Werbung und Vertrag zugesagt wurden. Behördenchef Jochen Homann kündigte laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung nun an, dass die Unternehmen mit Konsequenzen zu rechnen haben.
Noch kann die Bundesnetzagentur keine Strafen verhängen - das soll sich aber zügig ändern. Die Untersuchung stellte immerhin die Grundlage für entsprechende Initiativen zur Änderung der Gesetzeslage dar. Und Rechtsnovellen seien hier bereits auf einem guten Weg. Bei der Behörde habe man außerdem auch schon interne Vorgaben erarbeitet, wie die Verhängung von Bußgeldern im Konkreten umgesetzt werden soll. Hier geht es beispielsweise um den Umfang der Abweichungen zwischen zugesagter und bereitgestellter Bandbreite.
Das ist auch kein unrealistisches Ziel - immerhin geht es hier nicht um ein Thema, das für die Bundesnetzagentur neu wäre. Grundsätzlich kennt man das Problem seit Jahren. Allein die Erhebung der Daten in der Praxis wurde in aller Ruhe über den Zeitraum eines ganzen Jahres durchgeführt, um beweisen zu können, dass es sich nicht um zeitweilige Schwierigkeiten handelt, sondern um ein strukturelles Problem.
Infografik: Mobile Internetnutzung in Deutschland
Die Bundesnetzagentur hatte über längere Zeit Messergebnisse auf den Geräten der Nutzer gesammelt. Dabei zeigte sich klar, dass es eher die Normalität als die Ausnahme ist, dass die tatsächliche Bandbreite deutlich unter jener liegt, die in Werbung und Vertrag zugesagt wurden. Behördenchef Jochen Homann kündigte laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung nun an, dass die Unternehmen mit Konsequenzen zu rechnen haben.
Noch kann die Bundesnetzagentur keine Strafen verhängen - das soll sich aber zügig ändern. Die Untersuchung stellte immerhin die Grundlage für entsprechende Initiativen zur Änderung der Gesetzeslage dar. Und Rechtsnovellen seien hier bereits auf einem guten Weg. Bei der Behörde habe man außerdem auch schon interne Vorgaben erarbeitet, wie die Verhängung von Bußgeldern im Konkreten umgesetzt werden soll. Hier geht es beispielsweise um den Umfang der Abweichungen zwischen zugesagter und bereitgestellter Bandbreite.
Grundgerüst soll bald stehen
Wenn die Sache so umgesetzt werden kann, wie Homann es sich vorstellt, werden die Provider wohl nicht damit rechnen können, mit Änderungen im Laufe der nächsten Jahre dem Schlimmsten zu entgehen. Die Reaktionen müssten schon recht schnell erfolgen. Denn das Grundgerüst will die Bundesnetzagentur noch im Laufe des April fertig haben.Das ist auch kein unrealistisches Ziel - immerhin geht es hier nicht um ein Thema, das für die Bundesnetzagentur neu wäre. Grundsätzlich kennt man das Problem seit Jahren. Allein die Erhebung der Daten in der Praxis wurde in aller Ruhe über den Zeitraum eines ganzen Jahres durchgeführt, um beweisen zu können, dass es sich nicht um zeitweilige Schwierigkeiten handelt, sondern um ein strukturelles Problem.
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