Bis zu? - Provider müssen Kunden bald die reale Bandbreite nennen
Die Zeiten, in denen sich Nutzer bei der Buchung einer neuen Internet-Anbindung auf "bis zu"-Angaben verlassen und Fristen für Laufzeit-Termine in den Kalender eintragen mussten, sollen vorbei sein. Eine neue Verordnung soll die Anbieter bald zu mehr Transparenz zwingen.
Einen entsprechenden Entwurf hatte die Bundesnetzagentur ausgearbeitet. Heute wurde das Papier auch von der Bundesregierung beschlossen. Jetzt muss im Grunde nur noch der Bundestag zustimmen - was allerdings als Formalie angesehen wird. Größere Widerstände gibt es auf der politischen Ebene eigentlich nicht.
Einer der wohl wichtigsten Punkte in der neuen Transparenzverordnung für den Telekommunikationsbereich sieht vor, dass Verbraucher einen Rechtsanspruch darauf bekommen, über die tatsächlichen Bandbreiten informiert zu werden, die ihnen zur Verfügung gestellt werden können. Ist ein Haushalt beispielsweise so weit vom nächsten Verteilerkasten entfernt, dass beim Anschluss die im Tarif vorgesehene DSL-Geschwindigkeit gar nicht erreicht werden kann, muss der Anbieter darauf hinweisen.
Vorgesehen sind aber auch noch weitere Maßnahmen zu Gunsten der Verbraucher. So sollen die Unternehmen zukünftig auf jeder Rechnung auch Termine stehen haben, bis wann die aktuelle Vertragslaufzeit und bis zu welchem Tag eine fristgerechte Kündigung möglich ist. Die wichtigsten Eckpunkte des Vertrages sollen außerdem in einem übersichtlichen Informationsblatt festgehalten werden, damit die Verbraucher sich nicht mühevoll durch das oft juristisch formulierte Kleingedruckte kämpfen müssen.
Welche Provider drosseln den Anschluss? Übersicht in unserem FAQ-Artikel
Einer der wohl wichtigsten Punkte in der neuen Transparenzverordnung für den Telekommunikationsbereich sieht vor, dass Verbraucher einen Rechtsanspruch darauf bekommen, über die tatsächlichen Bandbreiten informiert zu werden, die ihnen zur Verfügung gestellt werden können. Ist ein Haushalt beispielsweise so weit vom nächsten Verteilerkasten entfernt, dass beim Anschluss die im Tarif vorgesehene DSL-Geschwindigkeit gar nicht erreicht werden kann, muss der Anbieter darauf hinweisen.
Hinweis auf Speed-Tests wird Pflicht
Wer den Anschluss bereitstellt, wird außerdem verpflichtet, seine Kunden auf unabhängige Messangebote hinzuweisen. Ein solches bietet die Bundesnetzagentur beispielsweise selbst an. Damit der Nutzer auch über längere Zeit nachvollziehen kann, wie sich die maximal verfügbaren Bandbreiten verändern, soll es außerdem eine Speichern-Funktion geben. Man muss hier also nicht mehr selbst Buch führen.Vorgesehen sind aber auch noch weitere Maßnahmen zu Gunsten der Verbraucher. So sollen die Unternehmen zukünftig auf jeder Rechnung auch Termine stehen haben, bis wann die aktuelle Vertragslaufzeit und bis zu welchem Tag eine fristgerechte Kündigung möglich ist. Die wichtigsten Eckpunkte des Vertrages sollen außerdem in einem übersichtlichen Informationsblatt festgehalten werden, damit die Verbraucher sich nicht mühevoll durch das oft juristisch formulierte Kleingedruckte kämpfen müssen.
Welche Provider drosseln den Anschluss? Übersicht in unserem FAQ-Artikel
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Christian Kahle
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