Bundesrat beschließt DigiNetzG, Breitband-Ausbau mit Vorschlaghammer
Der Bundesrat hat ein neues Gesetz zum Breitbandausbau in Deutschland durchgewinkt. Das neue DigiNetzG sieht unter anderem vor, dass der Netzausbau durch Erleichterungen im Zugang zu bestehenden Infrastrukturen für die Netzbetreiber erleichtert werden soll, zugleich wird aber auch mehr Transparenz gefordert.
In seiner 948. Sitzung hat der deutsche Bundesrat unter anderem das "Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze", kurz DigiNetzG, beschlossen. So heißt es: "Netzbetreiber haben künftig Ansprüche auf Mit-Nutzung vorhandener, passiver Netzinfrastrukturen und erhalten verbesserten Zugang zu Informationen über die tatsächliche Versorgungslage. So genannte passive Netzinfrastrukturen umfassen unter anderem Leer- und Leitungsrohre, Kabelkanäle, Einstiegsschächte, Verteilerkästen, Gebäude und Gebäudeeingänge, Antennenanlagen und Trägerstrukturen wie Türme, Masten und Pfähle. Die Bundesnetzagentur nimmt künftig die Aufgaben einer zentralen Informations- und Streitbeilegungsstelle wahr."
Infografik: Top 10-Breitband-Länder weltweit
Laut Bundesrat sollen so in Zukunft beispielsweise beim Neubau oder bei der Sanierung von Autobahnen, Straßen, Geh- und Fahrradwegen zugleich Leerrohre für Glasfasernetze mit verlegt werden. Damit greift das neue Gesetz unter anderem die Kritikpunkte des Bundesrechnungshofs auf, der der Breitband-Förderung in Deutschland völlige Fehlplanung und Missmanagement bescheinigte.
Gelder stehen zwar zur Verfügung, würden aber oftmals für eigentlich unnötige Arbeiten verschwendet, da nicht projektübergreifend und kontinuierlich geplant wird. Die Bundesregierung hatte offiziell verkündet, bis 2018 alle deutschen Haushalte mit einer Bandbreite von mindestens 50 MBit pro Sekunde versorgen zu können. Nach dem derzeitigen Stand der Ausbauarbeiten dürfte das aber schwer bis unmöglich werden. Das Gesetz soll den Ausbau daher nun noch einmal beschleunigen.
Mehr dazu: 1,3 Milliarden Euro mehr: Bund stockt Breitband-Ausbau-Budget auf
Ob das neue Gesetz nun aber auch tatächlich Abhilfe schafft, bleibt abzuwarten. Denn es kann nur den Rahmen regeln, nicht aber die Umsetzung in den ländlichen Gebieten und noch nicht zur Genüge erschlossenen Regionen und Städten verpflichtend in Gang bringen.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt, es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Welche Festnetz-Provider drosseln den Anschluss? Übersicht in unserem FAQ-Artikel
Kosten und Aufwand verringern
Somit können Netzbetreiber künftig ohne weitere Bürokratiehürden auf bestehende Infrastrukturen zugreifen. Ein Ziel ist es, so die Kosten für den Ausbau deutlich zu senken, vor allem in strukturschwachen Gebieten, in denen ein Netzbetreiber Kosten und Aufwand für Neuanlagen scheut.Laut Bundesrat sollen so in Zukunft beispielsweise beim Neubau oder bei der Sanierung von Autobahnen, Straßen, Geh- und Fahrradwegen zugleich Leerrohre für Glasfasernetze mit verlegt werden. Damit greift das neue Gesetz unter anderem die Kritikpunkte des Bundesrechnungshofs auf, der der Breitband-Förderung in Deutschland völlige Fehlplanung und Missmanagement bescheinigte.
Gelder stehen zwar zur Verfügung, würden aber oftmals für eigentlich unnötige Arbeiten verschwendet, da nicht projektübergreifend und kontinuierlich geplant wird. Die Bundesregierung hatte offiziell verkündet, bis 2018 alle deutschen Haushalte mit einer Bandbreite von mindestens 50 MBit pro Sekunde versorgen zu können. Nach dem derzeitigen Stand der Ausbauarbeiten dürfte das aber schwer bis unmöglich werden. Das Gesetz soll den Ausbau daher nun noch einmal beschleunigen.
Mehr dazu: 1,3 Milliarden Euro mehr: Bund stockt Breitband-Ausbau-Budget auf
Ob das neue Gesetz nun aber auch tatächlich Abhilfe schafft, bleibt abzuwarten. Denn es kann nur den Rahmen regeln, nicht aber die Umsetzung in den ländlichen Gebieten und noch nicht zur Genüge erschlossenen Regionen und Städten verpflichtend in Gang bringen.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt, es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
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