Einigung auf Abgaben: So viel fließt pro Smartphone an GEMA & Co.
Zwischen der IT-Branche und den Verwertungsgesellschaften ist es zu einer Einigung über die Urheberabgaben auf Mobiltelefone und Tablets gekommen. Dem Branchenverband BITKOM gelang es dabei, zumindest für sich selbst noch einen Vorteil aus der Sache zu ziehen.
Wie der Verband mitteilte, werden die Hersteller und Importeure zukünftig 6,25 Euro pro verkauftem Smartphone an die Verwertungsgesellschaften abführen. Bei Tablets werden es 8,75 Euro sein. Weniger müssen jene Unternehmen zahlen, die selbst Mitglied im BITKOM sind: Hier gelten reduzierte Sätze von 5 Euro für Smartphones und 7 Euro für Tablets.
Die Industrie konnte die Verwertungsgesellschaften im Zuge der länger andauernden Verhandlungen deutlich herunterhandeln. Die Rechteverwerter waren mit Forderungen von bis zu 36 Euro für Mobiltelefone und 15 Euro für Tablets in die Gespräche gegangen. Die nun abgeschlossenen Verträge gelten rückwirkend bis zum Jahr 2008 für Smartphones und 2012 für Tablets. Sie sind erst einmal bis Ende 2018 gültig.
Bei den Abgaben handelt es sich um einen Kompromiss zwischen den Interessen der Urheber und Verbraucher. Die Nutzer haben so das Recht, im privaten Rahmen Kopien von Musik, Texten und Bildern anzufertigen und über Verwertungsgesellschaften wie die GEMA oder die VG Wort werden im Ausgleich Tantiemen an die Kreativschaffenden ausgezahlt.
Seitens des BITKOMs sieht man das System allerdings zunehmend kritisch, da die technischen Entwicklungen es zunehmend schwierig machen, klar festzustellen, bei welchen Geräten eine solche Abgabe sinnvoll ist. Ursprünglich war dies recht einfach, als beispielsweise Anteile am Kaufpreis von Leermedien an die Verwertungsgesellschaften flossen. Heute hingegen gehe der Trend aber beispielsweise eher von Kopien weg - viele Nutzer greifen statt dessen auf Streaming-Angebote zurück. Statt einer zusammengestellten Kassette verschickt man nun eher einen entsprechenden Link und der andere Nutzer ruft Inhalte von Diensten ab, die hierfür ohnehin eine gesonderte Abgabe abführen.
Die Industrie konnte die Verwertungsgesellschaften im Zuge der länger andauernden Verhandlungen deutlich herunterhandeln. Die Rechteverwerter waren mit Forderungen von bis zu 36 Euro für Mobiltelefone und 15 Euro für Tablets in die Gespräche gegangen. Die nun abgeschlossenen Verträge gelten rückwirkend bis zum Jahr 2008 für Smartphones und 2012 für Tablets. Sie sind erst einmal bis Ende 2018 gültig.
170 Mio. Euro im Jahr
Rund 170 Millionen Euro pro Jahr werden im Zuge der Einigung nun schätzungsweise für die beiden Produktkategorien an die Verwertungsgesellschaften fließen. "Mit der Einigung haben wir nicht nur die Unternehmen, sondern vor allem die Verbraucher vor weitaus höheren Abgaben bewahrt", erklärte BITKOM-Chef Bernhard Rohleder. Die Unternehmen bekämen nun außerdem Planungssicherheit.Bei den Abgaben handelt es sich um einen Kompromiss zwischen den Interessen der Urheber und Verbraucher. Die Nutzer haben so das Recht, im privaten Rahmen Kopien von Musik, Texten und Bildern anzufertigen und über Verwertungsgesellschaften wie die GEMA oder die VG Wort werden im Ausgleich Tantiemen an die Kreativschaffenden ausgezahlt.
Seitens des BITKOMs sieht man das System allerdings zunehmend kritisch, da die technischen Entwicklungen es zunehmend schwierig machen, klar festzustellen, bei welchen Geräten eine solche Abgabe sinnvoll ist. Ursprünglich war dies recht einfach, als beispielsweise Anteile am Kaufpreis von Leermedien an die Verwertungsgesellschaften flossen. Heute hingegen gehe der Trend aber beispielsweise eher von Kopien weg - viele Nutzer greifen statt dessen auf Streaming-Angebote zurück. Statt einer zusammengestellten Kassette verschickt man nun eher einen entsprechenden Link und der andere Nutzer ruft Inhalte von Diensten ab, die hierfür ohnehin eine gesonderte Abgabe abführen.
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