Pärchen wurde letztlich zu dreist:
Haftstrafen für Abfilmen im Kino
Infografik: Film-Verkäufe nach Verbreitungsarten
Bereits um den Jahreswechsel 2012/2013 herum waren die beiden ins Visier der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) - einer Organisation der Medienindustrie - geraten. Allerdings reichten die konkreten Belege zu dem Zeitpunkt noch nicht aus, um sie dingfest zu machen. Es dauerte noch ein halbes Jahr bis es soweit war.
Den Angaben des Verbandes zufolge gelang es dann im Juli 2013 schließlich, die Frau in einem Mannheimer Kino auf frischer Tat zu ertappen. Im Zuge der folgenden Ermittlungen, konnten zumindest neun konkrete Releases von Kinofilmen im Netz auf das Pärchen zurückgeführt werden. Das Videomaterial von einer Reihe aktueller Kinofilme hatten die beiden jeweils gegen Beträge zwischen 1.000 und 2.000 Euro an Release-Gruppen verkauft.
Angesichts des Umfanges der Taten, derer die Beschuldigten überführt werden konnten, wollte das Gericht es nicht mehr bei einer Geldstrafe belassen. Zu ihren Gunsten hätte sich niederschlagen können, dass sie ein Geständnis über die neun nachgewiesenen Releases ablegten. Allerdings fand das Gericht es etwas dreist, dass die beiden sich nur wenige Wochen, nachdem sie erwischt worden waren, eine neue, hochwertige Kamera beschafften und diese erneut im Kino laufen ließen.
Obwohl der Verfolgungsdruck in den letzten Jahren zugenommen hat, ist die Zahl der online veröffentlichten abgefilmten Kinoproduktionen etwa gleich geblieben. Laut der GVU geht damit einher, dass insbesondere die Zahl jüngerer Kino-Besucher zurückgeht. Die Ursachen für die Entwicklung dürften daran liegen, dass einerseits die Preise für den traditionellen Kino-Abend immer weiter steigen. Wer sich daher für einen bestimmten Film keine Karte leisten will oder kann, findet auch immer noch sehr selten eine legale Alternative bei den inzwischen vorrangig genutzten Angeboten im Internet.
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Christian Kahle
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