Apple mit Sammelklage wegen iOS 8-Speicherverbrauchs konfrontiert

Der Computer-Konzern Apple ist von Verbrauchern wegen der Speicherbelastung verklagt worden, die das aktuelle Betriebssystem iOS 8 auf den Mobilgeräten verursacht. Denn dieses soll viel von der Kapazität verschlingen, die eigentlich dem Nutzer versprochen wurde.
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Eingereicht wurde die Klage durch zwei Apple-Kunden aus Florida. Weil auch zahlreiche andere Verbraucher vom gleichen Problem betroffen sein dürften, will man allerdings den Status einer Sammelklage erreichen. Dies würde dazu führen, dass viele sich dem Verfahren problemlos anschließen können und etwaige Schadensersatz-Zahlungen nicht einzeln einklagen müssten. iOS 8: Speicherbelegung durch das BetriebssystemSpeicherbelegung von iOS 8 Die Kläger beschweren sich darüber, dass iOS 8 gerade auf den Geräten mit 16 Gigabyte Speicherplatz übermäßig viel Raum für sich selbst beansprucht. Wie viel es genau ist, hängt vom jeweiligen Produkt ab. Der Maximalwert wird allerdings beim iPod Touch erreicht, wo das Betriebssystem immerhin schon mal 23,1 Prozent des gesamten verfügbaren Flash-Speichers beansprucht, berichtete CBS News.

Laut den Klägern werden somit Dimensionen erreicht, bei denen man bereits davon sprechen könne, dass Apple in der Werbung für die Geräte irreführende Angaben zum verfügbaren Speicherplatz macht. Das gelte insbesondere, da das neue System deutlich mehr Kapazität verschlingt, als die Vorgängerversionen.

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Betroffen seien daher nicht nur die Käufer neuer Geräte, sondern auch jene, die ihr altes System aktualisieren. Nach einem Update steht diesen je nach Produkt dann plötzlich zwischen 600 Megabyte und 1,3 Gigabyte weniger Speicherplatz zur Verfügung. Damit könne man weder aus allgemeiner Erfahrung rechnen, noch mache Apple darauf aufmerksam, bevor ein iOS 7-Nutzer den Upgrade-Prozess startet.

Im Zuge dessen wird dem Unternehmen auch vorgeworfen, die kostenpflichtigen Stufen seines iCloud-Speichers aggressiv zu bewerben. Immer wieder tauchen auf iOS 8-Systemen Warnungen auf, dass mehr Cloud-Storage benötigt werde, um beispielsweise ordentliche Backups anfertigen zu können. "Der Angeklagte stellt weniger Speicherkapazität als beworben bereit, um dafür dann im passenden Moment mehr Kapazität anbieten zu können", so der Schluss der Kläger.
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