Apple unterliegt im Streit um Garantie-Klauseln vor Gericht
Der Computer-Konzern Apple muss bei den Klauseln für seine Herstellergarantie deutlich nachbessern. Die bisherigen Regelungen sind unzureichend und entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen in Deutschland, so das Ergebnis eines Gerichtsverfahrens, das der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) angestrengt hatte.
Nach Ansicht der Verbraucherschützer hatte Apple die Haftung bei Produktmängeln gravierend eingeschränkt, was die Kunden unangemessen benachteiligte. Damit fand man beim Landgericht Berlin Gehör und im Urteil wurden 16 Klauseln für ungültig erklärt, darunter elf Punkte in der einjährigen Hardware-Garantie und weitere fünf in der kostenpflichtigen Garantie-Erweiterung AppleCare.
Nachdem die Verbraucherschützer die Klage eingereicht hatten, änderte Apple seine Klauseln bereits von sich aus. Allerdings war das Unternehmen nicht bereit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. "Apple muss nun prüfen, ob seine überarbeiteten Klauseln den vom Gericht formulierten Anforderungen an Herstellergarantien standhalten", erklärte Helke Heidemann-Peuser, Teamleiterin Rechtsdurchsetzung beim VZBV.
Die bisherige Garantie blieb schlicht hinter den gesetzlichen Gewährleistungsregeln zurück. Nach diesen haftet ein Verkäufer zwei Jahre lang für Produktmängel, während Apple sich auf ein Jahr beschränken wollte. Für Produktmängel wollte der Konzern außerdem nur haften, wenn die Geräte "normal" und nach "veröffentlichten Richtlinien" genutzt wurden - ohne diese allerdings näher zu erläutern.
Auch im kostenpflichtigen AppleCare schränkte der Hersteller nach Auffassung des Gerichts sein Garantieversprechen unzulässig stark ein. Der Konzern wollte beispielsweise nicht für Material- und Herstellungsfehler aufkommen, wenn der Schaden durch eine "nicht vom Hersteller beschriebene zulässige oder beabsichtigte Nutzung" verursacht wird. Was darunter zu verstehen ist, blieb unklar. Diese Klauseln wurden ebenfalls wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot untersagt.
Nachdem die Verbraucherschützer die Klage eingereicht hatten, änderte Apple seine Klauseln bereits von sich aus. Allerdings war das Unternehmen nicht bereit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. "Apple muss nun prüfen, ob seine überarbeiteten Klauseln den vom Gericht formulierten Anforderungen an Herstellergarantien standhalten", erklärte Helke Heidemann-Peuser, Teamleiterin Rechtsdurchsetzung beim VZBV.
Die bisherige Garantie blieb schlicht hinter den gesetzlichen Gewährleistungsregeln zurück. Nach diesen haftet ein Verkäufer zwei Jahre lang für Produktmängel, während Apple sich auf ein Jahr beschränken wollte. Für Produktmängel wollte der Konzern außerdem nur haften, wenn die Geräte "normal" und nach "veröffentlichten Richtlinien" genutzt wurden - ohne diese allerdings näher zu erläutern.
Auch im kostenpflichtigen AppleCare schränkte der Hersteller nach Auffassung des Gerichts sein Garantieversprechen unzulässig stark ein. Der Konzern wollte beispielsweise nicht für Material- und Herstellungsfehler aufkommen, wenn der Schaden durch eine "nicht vom Hersteller beschriebene zulässige oder beabsichtigte Nutzung" verursacht wird. Was darunter zu verstehen ist, blieb unklar. Diese Klauseln wurden ebenfalls wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot untersagt.
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Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
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