Gesetz erlaubt Türkei Website-Sperre ohne Gerichtsbeschluss
Ein neues Gesetz erlaubt der türkischen Regierung ab sofort unliebsame Webseiten ohne einen richterlichen Beschluss sperren zu lassen. Die Behörde TIB, bekannt als Internetbehörde, hat nun weitreichende Privilegien um Maßnahmen für eine Zensur schneller durchzuführen.
Wie die Nachrichtenagentur Anadolu berichtet, wird der Behörde damit ein mächtiges Instrument an die Hand gelegt. In der Türkei gab es in diesem Jahr unter anderem für das Video-Portal YouTube und für den Kurznachrichtendienst Twitter kurzfristige Sperrungen. Beide Male war es gerichtlich angeordnet worden und hielt später nicht stand. Nach dem neuen Recht benötigen die offiziellen Staatsvertreter nun nicht einmal mehr diese einstweiligen Verfügungen für die Sperrung einer Seite von einem Gericht und können so innerhalb von wenigen Stunden einen Bann durchsetzen.
Dass es im Interesse von Staatschefs Recep Tayyip Erdogan liegt, eine schnelle Internet-Zensur ohne Kontrollmedium nutzen zu können, ist den meisten Beobachtern nach den vielen Kooruptionsvorwürfen gegen Erdogan klar. Erdogan gilt als Strippenzieher für die Sperrung von Twitter und YouTube, auch wenn andere Gründe vorgeschoben wurden.
Datenvorratsspeicherung
Die einzigen Regeln heißen, die Webseite "gefährdet die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung, oder die Maßnahme kann ein Verbrechen verhindern". Somit befürchten Kritiker eine tiefgreifende Zensur, die viel zu einfach umzusetzen ist. Zusätzlich soll das neue Gesetz zur Kontrolle und für Präventionsmaßnahmen eine Datenvorratsspeicherung erlauben.Dass es im Interesse von Staatschefs Recep Tayyip Erdogan liegt, eine schnelle Internet-Zensur ohne Kontrollmedium nutzen zu können, ist den meisten Beobachtern nach den vielen Kooruptionsvorwürfen gegen Erdogan klar. Erdogan gilt als Strippenzieher für die Sperrung von Twitter und YouTube, auch wenn andere Gründe vorgeschoben wurden.
Schwer für die Betroffenen
Mit der neuen Gesetzgebung dürfte es für betroffene Dienste sehr viel schwieriger werden, sich gegen die Maßnahmen zu verteidigen oder einen Einspruch einzulegen. Der Behörde obliegt die Entscheidung allein. Nach der Anweisung zur Sperre muss die Entscheidung zwar einem Gericht vorgelegt werden, welchem Zwecke das aber dienen soll, ist unklar. Denn das Gesetz sieht absichtlich erst die Durchsetzung der Sperre und im Folgenden die Kenntnisnahme des Gerichts vor.
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