Intel scheitert mit Widerspruch gegen EU-Rekordstrafe komplett
Der weltgrößte Halbleiter-Konzern Intel ist mit seinem Versuch gescheitert, die Rekordstrafe, die ihm von der EU-Wettbewerbskommission auferlegt wurde, abzuwehren. Fünf Jahre nach dem Beschluss wurde der Widerspruch des Unternehmens nun abgewiesen.
Im Jahr 2009 hatte die EU-Kommission entschieden, dass der Konzern eine Geldstrafe in Höhe von 1,06 Milliarden Euro zu zahlen habe, da er den kleineren Konkurrenten AMD mit unlauteren Mitteln auf dem Chip-Markt behindert habe. Dies erfolgte unter anderem, indem großen Computer-Herstellern wie Dell, Hewlett-Packard und Lenovo besondere Rabatte gewährt wurden, wenn sie hauptsächlich Intel-Prozessoren in ihren Rechnern verbauen.
Das Gericht der Europäischen Union wies die Klage Intels gegen die Strafe heute ab und stellte sich in vollem Umfang hinter die Entscheidung der EU-Kommission. Dies wurde damit begründet, dass die zugrundeliegenden Verletzungen des Wettbewerbsrechts der EU klar auf der Hand liegen und das Unternehmen versucht habe, AMD aktiv aus den strategisch bedeutsamsten Vertriebswegen herauszudrängen.
Nach Ansicht der Richter fällt die Strafe für die Vergehen auch nicht unangemessen hoch aus. Immerhin liegt sie bei lediglich 4,15 Prozent des Jahresumsatzes, den Intel im zugrundeliegenden Jahr 2008 erwirtschaftete. Laut der geltenden Gesetzgebung hätte sogar eine Geldstrafe von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes verhängt werden können.
Intel hat nun noch die Möglichkeit, vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Strafe vorzugehen. Allerdings könnte hier nur noch die Entscheidung der EU-Kommission in Gänze angefochten werden, was angesichts der Klarheit, mit dem das jetzige Urteil erging, wohl kaum eine Chance auf Erfolg hätte.
Deutsche Nutzer betroffen
Aber auch in Deutschland war das Unternehmen entsprechend aktiv. Hier sorgte Intel mit finanziellen Anreizen dafür, dass die Media Saturn Holding, die mit den Ketten Media Markt und Saturn den Elektronikhandel beherrscht, nur Computer mit Intel-CPUs ins Sortiment aufnimmt.Das Gericht der Europäischen Union wies die Klage Intels gegen die Strafe heute ab und stellte sich in vollem Umfang hinter die Entscheidung der EU-Kommission. Dies wurde damit begründet, dass die zugrundeliegenden Verletzungen des Wettbewerbsrechts der EU klar auf der Hand liegen und das Unternehmen versucht habe, AMD aktiv aus den strategisch bedeutsamsten Vertriebswegen herauszudrängen.
Nach Ansicht der Richter fällt die Strafe für die Vergehen auch nicht unangemessen hoch aus. Immerhin liegt sie bei lediglich 4,15 Prozent des Jahresumsatzes, den Intel im zugrundeliegenden Jahr 2008 erwirtschaftete. Laut der geltenden Gesetzgebung hätte sogar eine Geldstrafe von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes verhängt werden können.
Intel hat nun noch die Möglichkeit, vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Strafe vorzugehen. Allerdings könnte hier nur noch die Entscheidung der EU-Kommission in Gänze angefochten werden, was angesichts der Klarheit, mit dem das jetzige Urteil erging, wohl kaum eine Chance auf Erfolg hätte.
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Christian Kahle
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