Verfassungsgericht:
ZDF ist zu staatsnah besetzt
Die Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Senders ZDF sind derzeit zu staatsnah besetzt. Das geht aus einem heute ergangenen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hervor.
Maximal ein Drittel der Mitglieder des Fernsehrates dürfen laut den Karlsruher Richtern aus der Politik kommen. Damit soll sichergestellt werden, dass der öffentlich-rechtliche Sender eben nicht unter der Hand zu einem Staatsmedium wird, was letztlich eine Lehre aus der Geschichte ist: Nach den Erfahrungen im Dritten Reich will man schlicht kein Massenmedium mehr, dessen Aufgabe in der Verbreitung der Regierungsmeinung liegt.
Aktuell liegt der Anteil von "staatsnahen" Personen im 77-köpfigen ZDF-Aufsichtsgremium allerdings bei 44 Prozent. Hier müssen in der nächsten Zeit also deutliche Veränderungen vorgenommen werden. Und auch im Verwaltungsrat, der mit 14 Personen besetzt ist, müssen zwei Vertreter aus der Politik ausscheiden, damit die Quote von maximal einem Drittel hergestellt wird. Hier gilt es als recht wahrscheinlich, dass die Bundesregierung ihren Sitz verliert.
Durch die Minderung des Einflusses aus der Politik soll zukünftig auch verhindert werden, dass es erneut zu einer Situation wie im Jahr 2009 kommt. Damals wurde der Vertrag mit dem Chefredakteur Nikolaus Brender nicht verlängert - vor allem auf Betreiben der Unions-Vertreter Roland Koch und Edmund Stoiber, denen dieser zu unangenehm war.
Aktuell liegt der Anteil von "staatsnahen" Personen im 77-köpfigen ZDF-Aufsichtsgremium allerdings bei 44 Prozent. Hier müssen in der nächsten Zeit also deutliche Veränderungen vorgenommen werden. Und auch im Verwaltungsrat, der mit 14 Personen besetzt ist, müssen zwei Vertreter aus der Politik ausscheiden, damit die Quote von maximal einem Drittel hergestellt wird. Hier gilt es als recht wahrscheinlich, dass die Bundesregierung ihren Sitz verliert.
Durch die Minderung des Einflusses aus der Politik soll zukünftig auch verhindert werden, dass es erneut zu einer Situation wie im Jahr 2009 kommt. Damals wurde der Vertrag mit dem Chefredakteur Nikolaus Brender nicht verlängert - vor allem auf Betreiben der Unions-Vertreter Roland Koch und Edmund Stoiber, denen dieser zu unangenehm war.
Staatsvertrag muss geändert werden
In der Praxis wird sich allerdings erst zeigen müssen, welche Personen im Detail eine "staatsnahe" Rolle einnehmen. Klar ist dies bei Vertretern, die Bundesregierung, Länder und Parteien in die Gremien entsenden. Strittiger dürfte es hingegen werden, wenn es um Leute geht, die bis vor einiger Zeit noch eine höhere Position im Staate innehatten, inzwischen aber in anderen Bereichen aktiv und von anderen Organisationen entsandt sind. Dies sollte im Zuge der nun anstehenden Änderung zum Staatsvertrag über das ZDF geklärt werden. Diese muss bis zum 30. Juni 2015 umgesetzt sein.
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Christian Kahle
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