ARD/ZDF-Webvideothek:
Kartellamt hat Bedenken
Geht es nach den deutschen Wettbewerbshütern, dann werden ARD und ZDF ihre gemeinsame Online-Videothek namens "Germany's Gold" in der derzeitigen Form nicht umsetzen dürfen: Das Bundeskartellamt hat erklärt, dass man das Projekt höchst kritisch sieht.
Das Bundeskartellamt hat bereits im vergangenen Jahr eine gemeinsame Online-Video-Plattform der beiden privaten Medienkonzerne ProSiebenSat.1 und RTL untersagt, gleiches dürfte einem ganz ähnlichen Projekt der öffentlich-rechtlichen Sender drohen.
Wie die Branchenseite 'Meedia' berichtet, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, dass ARD und ZDF als "Unternehmer und Wettbewerber" auf diesem Markt gesehen werden müssten und sie deshalb auch nicht in Sachen Vermarktung kooperieren dürften. Mundt sieht in Germany's Gold aber genau das, zudem sei anzunehmen, dass sich ARD und ZDF sowohl bei Preisen als auch der Auswahl des Videoangebots absprechen würden.
Siehe auch: ProSiebenSat.1 & RTL - Kartellamt stoppt Plattform
Im Falle der öffentlich-rechtlichen Sender komme außerdem hinzu, dass Mediathek sowie die Produktion der Inhalte gebührenfinanziert sind und es schon heute zu einer erheblichen Wettbewerbsverfälschung komme, so Mundt. Es könne deshalb "nicht hingenommen werden", dass es durch kommerzielle Töchterfirmen zu einer weiterführenden Marktverzerrung komme. Gleichzeitig stellte der oberste deutsche Wettbewerbshüter aber auch fest, dass die grundsätzliche Beurteilung des Einsatzes der Gebührengelder nicht Sache des Kartellamtes ist.
Das bedeutet allerdings nicht das automatische Aus für Germany's Gold: Sollten ARD und ZDF auf eine gemeinsame Vermarktung verzichten und sich bei der Plattform lediglich die technische Basis teilen, dann könnten die Kartellbedenken noch ausgeräumt und die Freigabe erteilt werden.
Siehe auch: Kartellamt prüft Mediathek-Fusion von ARD & ZDF
Wie die Branchenseite 'Meedia' berichtet, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, dass ARD und ZDF als "Unternehmer und Wettbewerber" auf diesem Markt gesehen werden müssten und sie deshalb auch nicht in Sachen Vermarktung kooperieren dürften. Mundt sieht in Germany's Gold aber genau das, zudem sei anzunehmen, dass sich ARD und ZDF sowohl bei Preisen als auch der Auswahl des Videoangebots absprechen würden.
Siehe auch: ProSiebenSat.1 & RTL - Kartellamt stoppt Plattform
Im Falle der öffentlich-rechtlichen Sender komme außerdem hinzu, dass Mediathek sowie die Produktion der Inhalte gebührenfinanziert sind und es schon heute zu einer erheblichen Wettbewerbsverfälschung komme, so Mundt. Es könne deshalb "nicht hingenommen werden", dass es durch kommerzielle Töchterfirmen zu einer weiterführenden Marktverzerrung komme. Gleichzeitig stellte der oberste deutsche Wettbewerbshüter aber auch fest, dass die grundsätzliche Beurteilung des Einsatzes der Gebührengelder nicht Sache des Kartellamtes ist.
Das bedeutet allerdings nicht das automatische Aus für Germany's Gold: Sollten ARD und ZDF auf eine gemeinsame Vermarktung verzichten und sich bei der Plattform lediglich die technische Basis teilen, dann könnten die Kartellbedenken noch ausgeräumt und die Freigabe erteilt werden.
Siehe auch: Kartellamt prüft Mediathek-Fusion von ARD & ZDF
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