IT-Branche wehrt sich gegen absolute Netzneutralität

Die deutsche IT-Branche wehrt sich gegen die vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) geplante Verordnung zur Durchsetzung der Netzneutralität.
"Der Entwurf des BMWi ist ein regulatorischer Schnellschuss und wird der komplexen Thematik nicht gerecht. Er konterkariert die Breitbandstrategie der Bundesregierung, in dem er genau jenen Unternehmen massiv schadet, die in den Breitbandausbau investieren", wetterte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.

Aufgrund der sehr allgemeinen und weitreichenden Regelungen im Entwurf könnte es Netzbetreibern auf der einen sowie Dienste- und Inhalteanbietern auf der anderen Seite künftig generell verboten sein, Produkte und Dienste nach Preis und Qualität zu differenzieren, hieß es in einer Stellungnahme. Gesicherte Qualitätsklassen seien nach Ansicht der Wirtschaft jedoch notwendig, um die Güte verschiedener Internet-Dienste zu garantieren und einige Geschäftsmodelle zu ermöglichen.

Auch der europäische Rechtsrahmen sehe ausdrücklich die Möglichkeit solcher Differenzierungen vor, argumentierte man weiter. "Die Verordnung des BMWi in ihrer jetzigen Fassung ist ein massiver, unnötiger und kontraproduktiver Eingriff in den Wettbewerb", so Rohleder. Er appellierte an die Politik, sich mit der Verordnung intensiv und umfassend zu befassen und sie nicht im Hauruck-Verfahren durchzusetzen.

Das BMWi stützt sich in seinem Entwurf das Telekommunikationsgesetz (TKG). Jedoch sind regulatorische Maßnahmen auf Grundlage dieses Paragrafen nur als ultima ratio im Falle einer umfassenden und dauerhaften Verschlechterung bei der Datenübertragung im Internet vorgesehen. Bei der geplanten Verordnung handele es sich hingegen um eine rein präventive Regulierung.

"Die TK-Branche bekennt sich nachdrücklich zum so genannten 'Best Effort'-Prinzip bei der Übermittlung von Daten", sagt Rohleder. Daten und Dienste werden danach schnellstmöglich und im Rahmen der verfügbaren Ressourcen nach besten Möglichkeiten übertragen. Inhalteanbieter und Endkunden müssen aber die Möglichkeit bekommen, bestimmte Dienste zu bevorzugen.

Das wäre laut dem bisherigen Entwurf der Verordnung untersagt. In der Praxis könnte dies tatsächlich zu Problemen führen, da inzwischen nicht nur der normale Internet-Zugang, sondern auch verschiedene andere Anwendungen über die IP-Leitungen bereitgestellt werden. Dabei wird über Quality-of-Service-Regelungen beispielsweise dafür gesorgt, dass der Download einer größeren Datei am Rechner nicht dazu führt, dass das Fernsehprogramm ins Stocken gerät oder der Festnetzanschluss ausfällt. "Wir sind gegen Diskriminierung von Diensten und Daten, aber sehr wohl für Differenzierung", erklärte Rohleder.
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