Vodafone wegen falscher Versprechungen verklagt
Der Telekommunikationskonzern Vodafone muss sich derzeit an mehreren Fronten mit Verbraucherschützern auseinandersetzen. Es geht jeweils um Angaben in der Werbung, die in der Realität nicht gehalten werden.
Die Verbraucherzentrale Bayern klagt beispielsweise vor dem Landgericht Düsseldorf gegen Vodafone. Nach Meinung der Verbraucherschützer ist die Werbung des Unternehmens für die Zusatzoption "Sky für unterwegs" irreführend. Laut der Reklame sollen Kunden, welche die "MobileTV App" nutzen und ein Sky-Bundesliga-Paket hinzugebucht haben, "alle Spiele der Bundesliga live erleben" können.
Im Zuge des Angebotes stellt Vodafone dabei ein zusätzliches Datenvolumen von zwei Gigabyte zur Verfügung. "Doch nach etwa zwei Spielen bricht nach unserer Information die Verbindung ab. Denn dann ist das zusätzliche Datenvolumen bereits verbraucht", erklärte Katharina Grasl, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Folglich könnten Kunden das Bundesliga-Paket im betreffenden Monat dann nur noch über ein WLAN-Netz nutzen oder müssen kostenpflichtig weitere Datenpakete hinzubuchen.
"Unserer Ansicht nach vermittelt die Werbung den Eindruck, dass man zum angegebenen Preis alle Spiele der Bundesliga auch unterwegs, das heißt ohne Nutzung eines WLAN-Netzes verfolgen kann", führte Grasl aus. Im Vergleich mit der Praxis sei die Werbung demnach Irreführung. Vodafone hat die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben, weshalb die Verbraucherschützer nun Klage einreichten.
Auch in einem weiteren Fall ist Vodafone nicht auf die Forderungen der Verbraucherschützer eingegangen. Hier geht es um die Drosselung des Anschlusses, der über den Mobilfunkstandard LTE als Ersatz für einen klassischen Festnetzanschluss dienen soll, auf 384 Kilobit pro Sekunde, wenn ein bestimmtes Datenvolumen pro Monat durchgelaufen ist.
Diese Beschränkung wird in der Werbung nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen verschleiert, so dass die Nutzer davon ausgehen, dass sie eine Flatrate erwerben. Wenn die Drossel zuschlägt ist allerdings kaum noch ein Internet-Dienst auf vernünftige Weise nutzbar, so dass dann im Grunde gar keine richtige Netzanbindung mehr besteht.
Diese Sichtweise will die Verbraucherzentrale Sachsen nun in einer Klage gegen Vodafone auch den Richtern erläutern. Dabei wird sie den Angaben zufolge in dem einzuleitenden Gerichtsverfahren auch die Frage aufwerfen, inwieweit bei einer solchen Tarifgestaltung eine Drosselung der Bandbreite auf nicht mal ein Zehntel der ursprünglich vereinbarten Geschwindigkeit überhaupt zulässig ist.
Im Zuge des Angebotes stellt Vodafone dabei ein zusätzliches Datenvolumen von zwei Gigabyte zur Verfügung. "Doch nach etwa zwei Spielen bricht nach unserer Information die Verbindung ab. Denn dann ist das zusätzliche Datenvolumen bereits verbraucht", erklärte Katharina Grasl, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Folglich könnten Kunden das Bundesliga-Paket im betreffenden Monat dann nur noch über ein WLAN-Netz nutzen oder müssen kostenpflichtig weitere Datenpakete hinzubuchen.
"Unserer Ansicht nach vermittelt die Werbung den Eindruck, dass man zum angegebenen Preis alle Spiele der Bundesliga auch unterwegs, das heißt ohne Nutzung eines WLAN-Netzes verfolgen kann", führte Grasl aus. Im Vergleich mit der Praxis sei die Werbung demnach Irreführung. Vodafone hat die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben, weshalb die Verbraucherschützer nun Klage einreichten.
Auch in einem weiteren Fall ist Vodafone nicht auf die Forderungen der Verbraucherschützer eingegangen. Hier geht es um die Drosselung des Anschlusses, der über den Mobilfunkstandard LTE als Ersatz für einen klassischen Festnetzanschluss dienen soll, auf 384 Kilobit pro Sekunde, wenn ein bestimmtes Datenvolumen pro Monat durchgelaufen ist.
Diese Beschränkung wird in der Werbung nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen verschleiert, so dass die Nutzer davon ausgehen, dass sie eine Flatrate erwerben. Wenn die Drossel zuschlägt ist allerdings kaum noch ein Internet-Dienst auf vernünftige Weise nutzbar, so dass dann im Grunde gar keine richtige Netzanbindung mehr besteht.
Diese Sichtweise will die Verbraucherzentrale Sachsen nun in einer Klage gegen Vodafone auch den Richtern erläutern. Dabei wird sie den Angaben zufolge in dem einzuleitenden Gerichtsverfahren auch die Frage aufwerfen, inwieweit bei einer solchen Tarifgestaltung eine Drosselung der Bandbreite auf nicht mal ein Zehntel der ursprünglich vereinbarten Geschwindigkeit überhaupt zulässig ist.
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Christian Kahle
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