Regierung prüft Datenhehlerei als Straftatbestand einzuführen

Bundesjustizminister Heiko Maas hat in einem Gespräch mit der Neuen Presse unterstrichen, dass die Regierung plant, verschärft gegen den Handel mit Daten vorzugehen. Unter anderem wird derzeit geprüft, wie neue Tatbestände mit in das Strafrecht aufgenommen werden sollen und welches Strafmaß angemessen sei. Bislang stehen zwar der Diebstahl sowie die Nutzung gestohlener Daten unter Strafe, der Handel mit den gestohlenen Daten taucht aber noch nicht im Gesetz auf. Die geplanten Veränderungen im Strafrecht gehen mit der Reaktion auf den immer stärker zunehmenden Datenhandel einher.

Aufsehenerregende Fälle

Erst in dieser Woche war wieder ein aufsehenerregender Fall an die Öffentlichkeit gedrungen. Russische Hacker haben angeblich 1,2 Milliarden Datensätze erbeutet und versuchen laut der New York Times die Daten nun zu verkaufen. Dabei sollen über 420.000 Webseiten betroffen sein, von denen die Daten stammen.

Bereits im Mai hatte der Bundesrat eine Initiative gestartet, um die veränderten Straftatbestände aufzunehmen: dabei geht es auch darum, Massenphänomene wie Angriffe über Schadsoftware genauer zu definieren und den Handel, sowie das Anbieten der illegal beschafften Daten unter Strafe zu stellen:

"Nach den Erkenntnissen der Ländervertretung nutzen jene, die sich gesetzwidrig Daten besorgen, diese häufig nicht selbst, um sich zu bereichern. Vielmehr finde über Webportale und Internet-Foren ein ‚intensiver Handel mit widerrechtlich erlangten Daten aller Art statt‘, heißt es in dem Gesetzentwurf. Die Angriffe würden oft von ‚internationalen, arbeitsteilig strukturierten Gruppen verübt, die in speziellen - meist nicht öffentlich zugänglichen - Diskussionsforen und Chat-Diensten eine breite Palette von Diensten anbieten und damit hohe Gewinne erzielen‘."

Wie weit die Regierung nun damit ist, hat Maas in dem Gespräch mit der Neuen Presse offen gelassen.
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