Abmahnwelle: Firma besaß keine Rechte an Pornos
Neue Wendung im Redtube-Fall: Die Firma, in deren Auftrag deutsche Nutzer der Porno-Streaming-Seite abgemahnt worden waren, besitzt womöglich gar keine Rechte an den entsprechenden Filmen.
Abmahnung ohne Ansprüche
Seit Anfang Dezember halten die Schlagworte Redtube und Abmahnungen deutsche Internet-Nutzer in Atem. Die Anwaltskanzlei U+C hatte im Auftrag der Schweizer Firma The Archiv AG Abmahnungen an Kunden der Deutschen Telekom verschickt. Diese sollen auf dem Porno-Streaming-Portal Redtube Filme wie "Amanda's Secret" oder "Miriam's Adventures" angeschaut und damit die Rechte von The Archive verletzt haben.
Schnell waren Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Anwälte laut geworden. Wie die Abmahner an die IP-Adressen der Nutzer gekommen sind, ist bis heute ungeklärt. Es wird vermutet, dass hier auch illegale Methoden zum Einsatz gekommen sein könnten. Wegen dieser unhaltbaren Rechtssituation hatte kurz vor Weihnachten das Landgericht Hamburg diese Abmahnmethode mit einer einstweiligen Verfügung gestoppt.
Jetzt gibt es die nächsten kuriosen Neuigkeiten im Fall Redtube. Die Schweizer Firma The Archiv AG besitzt womöglich keine Rechte an den Filmen, für die sie deutsche Nutzer hat abmahnen lassen. Dokumente, die diese Schlussfolgerung nahe legen, will die "Welt am Sonntag" in Kopie erhalten haben.
Keine Rechte an Porno-Material
Bei der aktuellen Abmahnwelle geht es um nur vier Porno-Filme, für die The Archiv AG die Online-Verwertungsrechte erworben haben will. Laut dem entsprechenden Vertrag, in den die "Welt am Sonntag" nach eigenen Angaben Einsicht hatte, ist dieser Rechtsanspruch aber alles andere als klar.
Um die aktuellen Erkenntnisse zu gewinnen, musste aber erst mal ein kompliziertes Rechtsgeflecht entwirrt werden. Demnach soll The Archiv die Rechte an den Pornos von der Berliner Firma Hausner Productions erworben haben. Hausner soll diese wiederum von der spanischen Firma Serrato Consultores S.L. aus Barcelona gekauft haben.
Diese scheint die Filme aber nur mit einem neuen Etikett versehen zu haben und kann deshalb auch nicht der ursprüngliche Urheber der Pornofilme sein. Die erotischen Streifen wurden unter anderem Namen von der Produktions-Firma Combat Zone gedreht, die ihren Sitz in den USA hat. Hier vertreibt die Firma die entsprechenden Filme online unter den Original-Titeln. Laut dem Bericht kann es damit als erwiesen angesehen werden, dass The Archiv AG keinesfalls die in den Abmahnungen angeführten Rechte besitzt.
Geld zurück eher unwahrscheinlich
Für Betroffene bringen die neuen Erkenntnisse weitere Sicherheit. Das erfolgreich Abgemahnte aber ihr Geld von der Kanzlei U+C zurückerhalten ist auch nach dieser neuen Wendung eher unwahrscheinlich. U+C können auf den Auftraggeber in der Schweiz verweisen. Da The Archive AG nach eigenen Angaben im letzten Jahr nur über 100.000 Franken Grundkapital und keinerlei versteuerbare Einnahmen verfügte, wird es schwierig, hier seine Ansprüche durchzusetzen.
Seit Anfang Dezember halten die Schlagworte Redtube und Abmahnungen deutsche Internet-Nutzer in Atem. Die Anwaltskanzlei U+C hatte im Auftrag der Schweizer Firma The Archiv AG Abmahnungen an Kunden der Deutschen Telekom verschickt. Diese sollen auf dem Porno-Streaming-Portal Redtube Filme wie "Amanda's Secret" oder "Miriam's Adventures" angeschaut und damit die Rechte von The Archive verletzt haben.
Schnell waren Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Anwälte laut geworden. Wie die Abmahner an die IP-Adressen der Nutzer gekommen sind, ist bis heute ungeklärt. Es wird vermutet, dass hier auch illegale Methoden zum Einsatz gekommen sein könnten. Wegen dieser unhaltbaren Rechtssituation hatte kurz vor Weihnachten das Landgericht Hamburg diese Abmahnmethode mit einer einstweiligen Verfügung gestoppt.
Jetzt gibt es die nächsten kuriosen Neuigkeiten im Fall Redtube. Die Schweizer Firma The Archiv AG besitzt womöglich keine Rechte an den Filmen, für die sie deutsche Nutzer hat abmahnen lassen. Dokumente, die diese Schlussfolgerung nahe legen, will die "Welt am Sonntag" in Kopie erhalten haben.
Keine Rechte an Porno-Material
Bei der aktuellen Abmahnwelle geht es um nur vier Porno-Filme, für die The Archiv AG die Online-Verwertungsrechte erworben haben will. Laut dem entsprechenden Vertrag, in den die "Welt am Sonntag" nach eigenen Angaben Einsicht hatte, ist dieser Rechtsanspruch aber alles andere als klar.
Um die aktuellen Erkenntnisse zu gewinnen, musste aber erst mal ein kompliziertes Rechtsgeflecht entwirrt werden. Demnach soll The Archiv die Rechte an den Pornos von der Berliner Firma Hausner Productions erworben haben. Hausner soll diese wiederum von der spanischen Firma Serrato Consultores S.L. aus Barcelona gekauft haben.
Diese scheint die Filme aber nur mit einem neuen Etikett versehen zu haben und kann deshalb auch nicht der ursprüngliche Urheber der Pornofilme sein. Die erotischen Streifen wurden unter anderem Namen von der Produktions-Firma Combat Zone gedreht, die ihren Sitz in den USA hat. Hier vertreibt die Firma die entsprechenden Filme online unter den Original-Titeln. Laut dem Bericht kann es damit als erwiesen angesehen werden, dass The Archiv AG keinesfalls die in den Abmahnungen angeführten Rechte besitzt.
Geld zurück eher unwahrscheinlich
Für Betroffene bringen die neuen Erkenntnisse weitere Sicherheit. Das erfolgreich Abgemahnte aber ihr Geld von der Kanzlei U+C zurückerhalten ist auch nach dieser neuen Wendung eher unwahrscheinlich. U+C können auf den Auftraggeber in der Schweiz verweisen. Da The Archive AG nach eigenen Angaben im letzten Jahr nur über 100.000 Franken Grundkapital und keinerlei versteuerbare Einnahmen verfügte, wird es schwierig, hier seine Ansprüche durchzusetzen.
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