RedTube: Staatsanwaltschaft prüft nun IP-Herkunft
Woher die IP-Adressen eigentlich stammen, auf deren Grundlage die Abmahnungen gegen Nutzer des Streaming-Portals verschickt wurden, will nun die Staatsanwaltschaft Köln klären.
Das Landgericht Köln, das die Anordnung zur Herausgabe der Nutzerdaten an die Deutsche Telekom unterschrieb, hat die Herkunft selbst nicht geprüft. Wie die Tageszeitung Welt berichtet, hätten die Richter sich dort auf die Aussage einer dritten Anwaltskanzlei verlassen, die in einem Gutachten keine Bedenken über die Rechtmäßigkeit der Datensammlung erkennen ließ.
Seitens der am Verfassen der Abmahnungen beteiligten Institutionen gibt es bisher keine konkreten Hinweise darauf, wie man an die IP-Adressen gekommen ist. Da es bei einem Streaming-Portal im Gegensatz zu einem P2P-Netzwerk allerdings nicht möglich ist, diese einfach einzusehen, wurde vielfach der Verdacht geäußert, dass die Daten nicht auf legale Weise gesammelt worden sind.
"Wenn die Staatsanwaltschaften nun auch ohne Anzeigen ermitteln, bedeutet dies, dass hier offenkundig der Verdacht von Straftaten im Raum steht", kommentierte der Rechtsanwalt Johannes von Rüden den Vorgang gegenüber der Zeitung.
Eigene Recherchen betroffener Nutzer haben inzwischen allerdings auch Hinweise auf das Vorgehen gegeben. Bei der Überprüfung von Logdateien und Browser-Caches für den fraglichen Zeitraum tauchte immer wieder der Anbieter TrafficHolder.com auf. Dieser bietet Webseiten-Betreibern aus dem Porno-Bereich die Zuleitung von Nutzern an. Wer also beispielsweise mit passenden Suchbegriffen oder über verschiedene Preview-Angebote eingefangen werden kann, wird dann an die jeweiligen Inhalte weitergeleitet.
Im Falle der RedTube-Abmahnungen erfolgte dies aber nicht direkt. Statt dessen wurden die Anwender noch über die kurz zuvor anonym registrierten Domains Movfile.net und Retdube.net geleitet, wo ihnen wohl eine eigene Kennung zugeteilt wurde. Erst dann erfolgte die Durchleitung zur passenden Seite auf dem Streaming-Portal.
Die fraglichen Videos sollen in den Tagen, die die Grundlage für die Abmahnungen bilden, einen deutlichen Besucherzuwachs verzeichnet haben. Daher steht nun der Verdacht im Raum, dass gezielt Nutzer zu den jeweiligen Clips geleitet wurden, um sie dann abmahnen zu können.
Seitens der am Verfassen der Abmahnungen beteiligten Institutionen gibt es bisher keine konkreten Hinweise darauf, wie man an die IP-Adressen gekommen ist. Da es bei einem Streaming-Portal im Gegensatz zu einem P2P-Netzwerk allerdings nicht möglich ist, diese einfach einzusehen, wurde vielfach der Verdacht geäußert, dass die Daten nicht auf legale Weise gesammelt worden sind.
"Wenn die Staatsanwaltschaften nun auch ohne Anzeigen ermitteln, bedeutet dies, dass hier offenkundig der Verdacht von Straftaten im Raum steht", kommentierte der Rechtsanwalt Johannes von Rüden den Vorgang gegenüber der Zeitung.
Eigene Recherchen betroffener Nutzer haben inzwischen allerdings auch Hinweise auf das Vorgehen gegeben. Bei der Überprüfung von Logdateien und Browser-Caches für den fraglichen Zeitraum tauchte immer wieder der Anbieter TrafficHolder.com auf. Dieser bietet Webseiten-Betreibern aus dem Porno-Bereich die Zuleitung von Nutzern an. Wer also beispielsweise mit passenden Suchbegriffen oder über verschiedene Preview-Angebote eingefangen werden kann, wird dann an die jeweiligen Inhalte weitergeleitet.
Im Falle der RedTube-Abmahnungen erfolgte dies aber nicht direkt. Statt dessen wurden die Anwender noch über die kurz zuvor anonym registrierten Domains Movfile.net und Retdube.net geleitet, wo ihnen wohl eine eigene Kennung zugeteilt wurde. Erst dann erfolgte die Durchleitung zur passenden Seite auf dem Streaming-Portal.
Die fraglichen Videos sollen in den Tagen, die die Grundlage für die Abmahnungen bilden, einen deutlichen Besucherzuwachs verzeichnet haben. Daher steht nun der Verdacht im Raum, dass gezielt Nutzer zu den jeweiligen Clips geleitet wurden, um sie dann abmahnen zu können.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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