Richterin zu Porno-Abmahner:
"IPs sind keine Leute"
Malibu Media gilt in den USA als einer der derzeit aktivsten Abmahner bzw. "Copyright-Trolle", pikant ist vor allem, dass das Unternehmen im Porno-Geschäft tätig ist. Eine US-Richterin schmetterte nun eine Malibu-Klage ab, bemerkenswert ist dabei die Begründung.
Die Taktiken von Malibu Media, wo man bereits mehr als tausend Nutzer wegen angeblichen Urheberrechtsverstößen verklagt hat, gelten laut Ars Technica als besonders aggressiv und werden auch immer wieder mit dem Wort Einschüchterung in Verbindung gebracht.
Eine Bundesrichterin im US-Bundesstaat Florida hat sich nun aber gegen Malibu Media gestellt und deren Klage bzw. Auskunftsanfrage klar abgeschmettert. Judge Ursula Ungaro begründete ihre Entscheidung mit dem Umstand, dass eine IP-Adresse nicht ausreiche, um zu beweisen, dass ein bestimmter Nutzer den Copyright-Verstoß begangen hat.
"Es gibt nichts, das den Standort der IP-Adresse mit der Identität der Person, die die Videos des Klägers tatsächlich heruntergeladen und angesehen hat, verbindet", heißt es in der Urteilsbegründung (PDF).
Malibu Media hatte dagegengehalten und gemeint, dass die "Geolokalisierungstechnologie stets 100-prozentig zuverlässig" arbeite und in diesem konkreten Fall auch aufgrund des (nächtlichen) Zeitpunkts ein öffentlich genutzter Internet-Zugang (etwa in einem Café) ausgeschlossen werden könne.
Laut Richterin Ungaro konnte der Kläger zwar beweisen, dass seine Software die IP-Adresse bei einem Verstoß herausfinden könne, eine bestimmte Person lasse sich daraus aber dennoch nicht schlussfolgern. Denn selbst wenn diese IP-Adresse auf einen Privathaushalt hindeutet, könne man nicht feststellen, wer dort Zugriff auf Computer hat und tatsächlich den Verstoß begangen hat. Damit verweigerte die Richterin einen Gerichtsbeschluss, der den Provider gezwungen hätte, den Namen des zur IP-Adresse gehörenden Anschlussinhabers herauszugeben.
Eine Bundesrichterin im US-Bundesstaat Florida hat sich nun aber gegen Malibu Media gestellt und deren Klage bzw. Auskunftsanfrage klar abgeschmettert. Judge Ursula Ungaro begründete ihre Entscheidung mit dem Umstand, dass eine IP-Adresse nicht ausreiche, um zu beweisen, dass ein bestimmter Nutzer den Copyright-Verstoß begangen hat.
"Es gibt nichts, das den Standort der IP-Adresse mit der Identität der Person, die die Videos des Klägers tatsächlich heruntergeladen und angesehen hat, verbindet", heißt es in der Urteilsbegründung (PDF).
Malibu Media hatte dagegengehalten und gemeint, dass die "Geolokalisierungstechnologie stets 100-prozentig zuverlässig" arbeite und in diesem konkreten Fall auch aufgrund des (nächtlichen) Zeitpunkts ein öffentlich genutzter Internet-Zugang (etwa in einem Café) ausgeschlossen werden könne.
Laut Richterin Ungaro konnte der Kläger zwar beweisen, dass seine Software die IP-Adresse bei einem Verstoß herausfinden könne, eine bestimmte Person lasse sich daraus aber dennoch nicht schlussfolgern. Denn selbst wenn diese IP-Adresse auf einen Privathaushalt hindeutet, könne man nicht feststellen, wer dort Zugriff auf Computer hat und tatsächlich den Verstoß begangen hat. Damit verweigerte die Richterin einen Gerichtsbeschluss, der den Provider gezwungen hätte, den Namen des zur IP-Adresse gehörenden Anschlussinhabers herauszugeben.
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