Datenschützer Weichert von Gericht zurückgepfiffen
Der Vorwurf lautete, dass die Informationen nicht ausreichend anonymisiert seien und sich im Zweifelsfall recht leicht auf konkrete Patienten zurückführen ließen. Weichert stufte dies als einen "der größten Datenskandale der Nachkriegszeit" ein. Dagegen wehrte sich das VSA allerdings vor Gericht.
Dieses stellte sich nun hinter den Dienstleister und untersagte es dem Datenschützer zu behaupten, die Datenlieferungen der VSA seien nicht ausreichend anonymisiert. Die Aussagen von Weichert seien aus Sicht des Gerichts durch keinerlei brauchbare Tatsachengrundlagen belegt.
Weicherts Vorpreschen dürfte aber auch innerhalb der Riege der Datenschutz-Verantwortlichen nicht gerade für gute Stimmung gesorgt haben. Denn was das VSA angeht, ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht zuständig. Dieses hat die Angelegenheit auch geprüft und keinen Grund für Beanstandungen gefunden.
Der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte Thomas Kranig hatte Weichert dafür schon vor einiger Zeit kritisiert. Dieser würde seine "Rechtsauffassung nur über die Medien und nicht durch Erlass von Bescheiden zum Ausdruck bringen und sich dadurch einer gerichtlichen Kontrolle zu entziehen versuchen", hieß es damals.
Das VSA hatte in der Angelegenheit bereits einstweilige Verfügungen gegen das Nachrichtenmagazin Der Spiegel und dessen Online-Ableger erwirkt. Sowohl diesen als auch Weichert steht es nun frei, die Verfügungen anzufechten und die Sache noch einmal in einem ordentlichen Gerichtsverfahren zu klären.
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Christian Kahle
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