Regierung erklärt Apotheken-Skandal für beendet
Die Weitergabe von Patientendaten durch Apotheken-Rechenzentren an Marktforschungsunternehmen ist nach Angaben der Bundesregierung inzwischen unterbunden und es soll sich nur um vereinzelte Fälle gehandelt haben.
Schon aufgrund eines Presseberichtes vom Februar 2012 hätten die Aufsichtsbehörden der Länder die Datenverarbeitung überprüft. Auch vor einigen Wochen tauchte das Thema noch einmal auf. Die festgestellten Mängel seien inzwischen aber abgestellt worden, teilt die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestags-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit. In einigen Fällen habe es auch staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren gegeben.
Die personenbezogenen Sozialdaten dürften grundsätzlich nur in anonymisierter Form verarbeitet und genutzt werden, hieß es. Dabei müssen die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben auch eingehalten werden. So habe zum Beispiel das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) die Datenverarbeitung in der Verrechnungsstelle der Süddeutschen Apotheken überprüft und dort Mängel festgestellt. Die gerügte Verfahrensweise sei daraufhin eingestellt worden.
Auch in Berlin und Bremen habe es datenschutzrechtliche Probleme gegeben. Nunmehr würden die Daten aber erfolgreich anonymisiert. Der Hessische Datenschutzbeauftragte habe darauf hingewiesen, dass es kein bundesweit einheitliches Verfahren zur Datenübermittlung durch Apothekenrechenzentren gebe. Die Bundesregierung würde begrüßen, wenn sich die Datenschutzbehörden der Länder auf eine einheitliche Linie verständigten, erklärte diese in ihrer Antwort.
Das Bundesversicherungsamt (BVA) als Rechtsaufsicht über die Gesetzlichen Krankenkassen ist den Angaben zufolge seit November 2011 den Verdachtsmomenten nachgegangen, habe hier aber "keine Pflichtversäumnisse" feststellen können. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass es auch seitens der Kassen zu einer unbefugten Weitergabe oder zu einem Zugriff auf Versichertendaten gekommen sei.
Die personenbezogenen Sozialdaten dürften grundsätzlich nur in anonymisierter Form verarbeitet und genutzt werden, hieß es. Dabei müssen die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben auch eingehalten werden. So habe zum Beispiel das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) die Datenverarbeitung in der Verrechnungsstelle der Süddeutschen Apotheken überprüft und dort Mängel festgestellt. Die gerügte Verfahrensweise sei daraufhin eingestellt worden.
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Christian Kahle
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