Parlaments-TV: Bundestag agiert als Piratensender
Der Deutsche Bundestag ist nach deutschem Recht quasi als Piratensender tätig. Mit seinem Parlamentsfernsehen verstoße das Parlament gegen medienrechtliche Vorgaben, so das Ergebnis einer vor längerer Zeit angestrengten Prüfung.
Aktuell werden zwei Kanäle von der Volksvertretung verbreitet: Einer wird über Satellit und das Berliner Kabelnetz ausgestrahlt, der zweite Sender kann ausschließlich als Livestream über das Internet empfangen werden - und enthält auch eine Art redaktionelles Programm. Dafür bräuchte der Bundestag im Grunde eine Fernsehlizenz, berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel in seiner heutigen Ausgabe.
Die würde er allerdings auch dann nicht bekommen, wenn sie beantragt würde. Denn ein steuerfinanzierte Sender ist in Deutschland nicht vorgesehen. Den Deutschen Bundestag kümmern solche gesetzlichen Vorgaben bisher allerdings wenig. Der Kanal 2 sei nicht im klassischen Fernsehen verfügbar, heißt es in einer Stellungnahme. Wenn keine Ausschusssitzungen übertragen würden, liefen lediglich "in einem Loop Videos aus der Internet-Mediathek", was nicht als redaktionelles Angebot gesehen wird.
Doch ob die Filme nun aus einer Mediathek oder anderswoher kommen, spielt bei der Bewertung der Rechtmäßigkeit letztlich keine Rolle, sie dürfen nicht im Rahmen von Livestreams gesendet werden. "Wir haben mit dem Bundestag Gespräche aufgenommen", sagt Jürgen Brautmeier, derzeit Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten. Nun sollen redaktionelle Elemente wie etwa Magazinbeiträge auf Abrufangebote umgestellt werden. "Dann ist es medienrechtlich unbedenklich", so Brautmeier.
Im Jahr 2012 produzierte der Bundestag 768 Stunden Programm, 505 Stunden davon waren Übertragungen von Plenarsitzungen, wodurch Interessierte die Möglichkeit haben, die komplette Auseinandersetzung im Parlament zu verfolgen und sich nicht mit einzelnen Ausschnitten zu Brennpunktfragen in den Nachrichtensendungen begnügen müssen. Wie viele Leute das Programm wirklich verfolgen, kann der Bundestag nach eigenen Angaben nicht sagen: Die Zuschauerzahl über Kabel und Satellit werde nicht gemessen, hieß es.
Die würde er allerdings auch dann nicht bekommen, wenn sie beantragt würde. Denn ein steuerfinanzierte Sender ist in Deutschland nicht vorgesehen. Den Deutschen Bundestag kümmern solche gesetzlichen Vorgaben bisher allerdings wenig. Der Kanal 2 sei nicht im klassischen Fernsehen verfügbar, heißt es in einer Stellungnahme. Wenn keine Ausschusssitzungen übertragen würden, liefen lediglich "in einem Loop Videos aus der Internet-Mediathek", was nicht als redaktionelles Angebot gesehen wird.
Doch ob die Filme nun aus einer Mediathek oder anderswoher kommen, spielt bei der Bewertung der Rechtmäßigkeit letztlich keine Rolle, sie dürfen nicht im Rahmen von Livestreams gesendet werden. "Wir haben mit dem Bundestag Gespräche aufgenommen", sagt Jürgen Brautmeier, derzeit Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten. Nun sollen redaktionelle Elemente wie etwa Magazinbeiträge auf Abrufangebote umgestellt werden. "Dann ist es medienrechtlich unbedenklich", so Brautmeier.
Im Jahr 2012 produzierte der Bundestag 768 Stunden Programm, 505 Stunden davon waren Übertragungen von Plenarsitzungen, wodurch Interessierte die Möglichkeit haben, die komplette Auseinandersetzung im Parlament zu verfolgen und sich nicht mit einzelnen Ausschnitten zu Brennpunktfragen in den Nachrichtensendungen begnügen müssen. Wie viele Leute das Programm wirklich verfolgen, kann der Bundestag nach eigenen Angaben nicht sagen: Die Zuschauerzahl über Kabel und Satellit werde nicht gemessen, hieß es.
Thema:
Neueste Downloads
Neue Nachrichten
Beliebte Nachrichten
Videos
Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
Ich empfehle ...
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
"Windows 11 macht mich langsam wahnsinnig aber was macht ihr aben
DON666 - Heute 10:45 Uhr -
Home Assistant 2026.9 :: Viele neue Details - sowie 13 neue Integratio
d-hubs - Vorgestern 18:02 Uhr -
Problem mit Zugriff auf Microsoft Dienste/ Anwendungen
Justuv - Vorgestern 17:35 Uhr -
LibreOffice News: V 26.2.6 steht nun zum Download bereit
d-hubs - Vorgestern 05:23 Uhr -
ODF statt Lock-in: Wer kontrolliert wirklich unsere Dokumente?
d-hubs - 05.09. 22:46 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen