ZAK: Parlamentsfernsehen des Bundestages ist illegal
Bei dieser sei man zu dem Schluss gekommen, dass es sich hier um ein Rundfunkangebot handle, teilte das Gremium mit. Damit bedürfte es zumindest einer rundfunkrechtlichen Zulassung. Diese könnte aber gar nicht erteilt werden, da der Programmanbieter in diesem Fall ein Verfassungsorgan ist. Staatliche Medien sind in Deutschland nicht zulässig.
"Der Bundestag handelt in einem rechtsfreien Raum. Selbstverständlich muss auch der Bundestag wie alle anderen Institutionen die Möglichkeit haben, über seine Arbeit auf zeitgemäße Art und Weise zu informieren. Derzeit gibt es aber keine Rechtsgrundlage für ein so gestaltetes Parlamentsfernsehen", erläuterte der ZAK-Vorsitzende Thomas Fuchs.
Das Bundestagsfernsehen gibt es seit 1990 und wurde anfangs nur innerhalb des Parlamentes übertragen. So konnten Abgeordnete auch Debatten verfolgen, bei denen ihre fachliche Ausrichtung keine Anwesenheit im Plenarsaal notwendig machte und sie statt dessen in ihren Büros andere Aufgaben erledigten.
Später wurde das Programm aber auch in Kabelnetze und Satelliten eingespeist. Auch auf der Webseite des Bundestages kann man Sitzungen via Livestream verfolgen. Der Bundestag sieht in dem Angebot lediglich einen Service im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Allerdings erfolgt zunehmend eine redaktionelle Gestaltung, was letztlich zur Prüfung durch die ZAK führte.
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Christian Kahle
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