Richter verpflichtet das Internet zu Video-Löschung
Bei einem aktuellen Prozess in Irland wird einmal mehr das Spannungsverhältnis zwischen weltweiter Vernetzung, nationaler Justiz und dem Schicksal einer Einzelperson deutlich.
In dem Verfahren geht es um eine Verfügung, die der 23-jährige Eoin McKeogh gegen zahlreiche Internet-Unternehmen beantragt hatte. Von diesen verlangt er die Löschung eines Videos, in dem er namentlich als jene Person benannt wird, die nach einer Taxifahrt ohne zu zahlen weglief. Der Kläger wird in dem Clip, der ursprünglich als Fahndungsaufruf vom betroffenen Taxifahrer publiziert wurde, fälschlich beschuldigt. Er hielt sich zur Tatzeit nachweislich in Japan auf, berichtet das irische Magazin RTE.
Der zuständige Richter Michael Peart folgte dem Antrag, der sich gegen YouTube, Google, Facebook und eine ganze Reihe weiterer Firmen richtete. Er erließ faktisch eine Order, nach der alle Beteiligten am Internet dazu verpflichtet werden, das fragliche Video zu löschen. Das Gericht erkannte aber durchaus an, dass eine solche Verfügung zwar rechtlich korrekt ist, die Durchsetzung sich aber als recht schwierig erweisen könnte.
Peart ordnete daher zusätzlich an, dass beide Seiten in dem Rechtsstreit binnen der kommenden zwei Wochen Experten benennen sollen, deren Aufgabe es dann ist, sich zusammenzusetzen und zu prüfen, wie man das Video möglichst effektiv weltweit aus den Netzen verbannen kann. Anschließend soll vor Gericht eine erneute Anhörung stattfinden, um an einer Problemlösung zu arbeiten.
Denn der Clip scheint in der letzten Zeit etwas außer Kontrolle geraten zu sein. Er verbreitete sich viral auf verschiedenen Plattformen und zog immer wieder Kommentatoren an, die McKeogh beschimpften. Der Kläger hatte sich letztlich entschlossen vor Gericht zu ziehen, nachdem es ihm auch mit teils intensiven Bemühungen nicht gelungen war, selbst für die Löschung zu sorgen. Die meisten Videoplattformen bieten für solche Fälle schlicht keine wirksamen Mechanismen an.
Der zuständige Richter Michael Peart folgte dem Antrag, der sich gegen YouTube, Google, Facebook und eine ganze Reihe weiterer Firmen richtete. Er erließ faktisch eine Order, nach der alle Beteiligten am Internet dazu verpflichtet werden, das fragliche Video zu löschen. Das Gericht erkannte aber durchaus an, dass eine solche Verfügung zwar rechtlich korrekt ist, die Durchsetzung sich aber als recht schwierig erweisen könnte.
Peart ordnete daher zusätzlich an, dass beide Seiten in dem Rechtsstreit binnen der kommenden zwei Wochen Experten benennen sollen, deren Aufgabe es dann ist, sich zusammenzusetzen und zu prüfen, wie man das Video möglichst effektiv weltweit aus den Netzen verbannen kann. Anschließend soll vor Gericht eine erneute Anhörung stattfinden, um an einer Problemlösung zu arbeiten.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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