San Francisco: Keine Warnung vor Mobilfunk-Strahlen
Die Mobilfunkindustrie in den USA hat einen Vorstoß der Stadt San Francisco abgewehrt, der Handy-Hersteller und -Verkäufer verpflichten sollte, vor möglichen Gesundheitsrisiken durch die Geräte zu warnen.
Ähnlich wie bei Tabakprodukten sollten die Käufer darauf hingewiesen werden, dass die Benutzung von Mobiltelefonen möglicherweise ein Risiko darstellen kann. Noch bevor die Regelung in Kraft treten konnte, konnte die Mobilfunkbranche aber eine einstweilige Verfügung gegen die Verpflichtung erwirken und sie im ordentlichen Verfahren nun komplett abschmettern.
Die Anwälte des Branchenverbandes Cellular Telecommunications Industry Association (CTIA) argumentierten vor Gericht, dass es trotz zahlreicher Studien bisher keine stichhaltigen Hinweise gebe, dass die elektromagnetische Strahlung in den festgelegten Grenzwerten ein Gesundheitsrisiko darstellt.
Die Befürworter der Regelung brachten hingegen vor, dass eine Gefährdung der Nutzer auch nicht ausgeschlossen werden könne. Aus der Debatte um die Auswirkungen von Tabak-Rauch, wo Gesundheitsgefahren lange umstritten waren und erst nach einiger Zeit belegt werden konnten, solle man lernen und vorsorglich auch auf noch nicht erwiesene Risiken hinweisen.
Diese Argumentation stützt sich auf den oft vorgebrachten Einwand, dass bisher kein Wissenschaftler ein Gesundheitsrisiko vollständig ausschließen wollte. Dabei erliegt man allerdings einem Fehlschluss aus einem falschen Verständnis wissenschaftlicher Arbeit. Denn die Nichtexistenz eines Risikos kann im Grunde überhaupt nicht hundertprozentig erwiesen werden. Die Studien schließen daher in der Regel mit der Aussage, dass erneut und auch bei einer anderen Herangehensweise kein erhöhtes Risiko ausgemacht werden konnte und zukünftig auch andere Ansätze oder längere Zeiträume überprüft werden sollten.
Das Gericht in San Francisco zumindest wollte es der Mobilfunkbranche nicht zumuten, ihre Kunden in Sorge über etwas zu versetzen, über das es bisher keine Anhaltspunkte gibt. Das Verfahren endet erst einmal nicht mit einem Urteil, sondern in einer Verständigung darauf, dass beide Seiten die bestehende Verfügung so stehen lassen. Im Falle einer endgültigen Entscheidung, die offensichtlich zu Lasten der Stadt gehen würde, müsste diese nämlich aller Voraussicht nach auch die Verfahrenskosten der Gegenseite in Höhe von rund einer halben Million Dollar tragen.
Die Anwälte des Branchenverbandes Cellular Telecommunications Industry Association (CTIA) argumentierten vor Gericht, dass es trotz zahlreicher Studien bisher keine stichhaltigen Hinweise gebe, dass die elektromagnetische Strahlung in den festgelegten Grenzwerten ein Gesundheitsrisiko darstellt.
Die Befürworter der Regelung brachten hingegen vor, dass eine Gefährdung der Nutzer auch nicht ausgeschlossen werden könne. Aus der Debatte um die Auswirkungen von Tabak-Rauch, wo Gesundheitsgefahren lange umstritten waren und erst nach einiger Zeit belegt werden konnten, solle man lernen und vorsorglich auch auf noch nicht erwiesene Risiken hinweisen.
Diese Argumentation stützt sich auf den oft vorgebrachten Einwand, dass bisher kein Wissenschaftler ein Gesundheitsrisiko vollständig ausschließen wollte. Dabei erliegt man allerdings einem Fehlschluss aus einem falschen Verständnis wissenschaftlicher Arbeit. Denn die Nichtexistenz eines Risikos kann im Grunde überhaupt nicht hundertprozentig erwiesen werden. Die Studien schließen daher in der Regel mit der Aussage, dass erneut und auch bei einer anderen Herangehensweise kein erhöhtes Risiko ausgemacht werden konnte und zukünftig auch andere Ansätze oder längere Zeiträume überprüft werden sollten.
Das Gericht in San Francisco zumindest wollte es der Mobilfunkbranche nicht zumuten, ihre Kunden in Sorge über etwas zu versetzen, über das es bisher keine Anhaltspunkte gibt. Das Verfahren endet erst einmal nicht mit einem Urteil, sondern in einer Verständigung darauf, dass beide Seiten die bestehende Verfügung so stehen lassen. Im Falle einer endgültigen Entscheidung, die offensichtlich zu Lasten der Stadt gehen würde, müsste diese nämlich aller Voraussicht nach auch die Verfahrenskosten der Gegenseite in Höhe von rund einer halben Million Dollar tragen.
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Christian Kahle
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