Weiße und blaue LEDs können die Augen schädigen
Einige LEDs können für die Augen gefährlich werden, wenn man aus zu kurzer Distanz über einen bestimmten Zeitraum direkt hineinsieht. Darauf wies die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nach einem Test hin.
Problematisch sind demnach Leuchtdioden, die blaues oder weißes Licht aussenden. Wer absichtlich aus kurzer Distanz länger als zehn Sekunden in diese schaut, könne seine Netzhaut gefährden, hieß es. Schon nach dieser kurzen Zeit kann der Expositionsgrenzwert für die photochemische Netzhautgefährdung überschritten sein, so das Ergebnis eines Tests, bei dem 43 LEDs, die Licht im sichtbaren Spektralbereich aussenden, untersucht wurden.
Aufgrund ihrer Eigenschaften sind LEDs demnach zwischen Lasern und Quellen inkohärenten Lichts wie Glüh-, Leuchtstoff- und Gasentladungslampen anzusiedeln. Mit einem Kamerasystem und einer Spezialsoftware wurde die Strahlungsintensität überprüft und berechnet, welche Folgen diese für Netzhautgewebe haben kann.
Die BAuA-Experten fanden heraus, dass die untersuchten LEDs letztlich ein recht niedriges Risikolevel erreichen. Hier stehe vor allem die photochemische Gefährdung im Vordergrund, hieß es. Das bedeutet, dass durch das Licht chemische Reaktionen im Auge ausgelöst werden und dadurch das Gewebe geschädigt werden kann. Eine thermische Gefährdung, verursacht durch die Erhitzung des Gewebes, spielt bei diesen Leuchtmitteln hingegen eine untergeordnete Rolle.
Rot- und Gelblicht emittierende LEDs stellen laut der Untersuchung keine Gefährdung dar. Auch bei einem kurzen Blick in Weiß- oder Blaulicht emittierende Leuchtdioden werden die Grenzwerte zur photochemischen Gefährdung der Netzhaut nicht erreicht. Diese Grenzwerte können bei Zeiträumen, die länger als zehn Sekunden dauern, jedoch überschritten werden.
Es sei dabei wichtig, zu beachten, dass sich alle Zeiträume, in denen in einer Arbeitsschicht in die LEDs geblickt wird, aufsummieren und so schnell die Grenzwerte erreicht werden können. Dies ist insbesondere für Beschäftigte in der LED-Industrie, bei der Installation von Beleuchtungsanlagen oder in der Theater- und Bühnenbeleuchtung zu beachten.
Aufgrund ihrer Eigenschaften sind LEDs demnach zwischen Lasern und Quellen inkohärenten Lichts wie Glüh-, Leuchtstoff- und Gasentladungslampen anzusiedeln. Mit einem Kamerasystem und einer Spezialsoftware wurde die Strahlungsintensität überprüft und berechnet, welche Folgen diese für Netzhautgewebe haben kann.
Die BAuA-Experten fanden heraus, dass die untersuchten LEDs letztlich ein recht niedriges Risikolevel erreichen. Hier stehe vor allem die photochemische Gefährdung im Vordergrund, hieß es. Das bedeutet, dass durch das Licht chemische Reaktionen im Auge ausgelöst werden und dadurch das Gewebe geschädigt werden kann. Eine thermische Gefährdung, verursacht durch die Erhitzung des Gewebes, spielt bei diesen Leuchtmitteln hingegen eine untergeordnete Rolle.
Rot- und Gelblicht emittierende LEDs stellen laut der Untersuchung keine Gefährdung dar. Auch bei einem kurzen Blick in Weiß- oder Blaulicht emittierende Leuchtdioden werden die Grenzwerte zur photochemischen Gefährdung der Netzhaut nicht erreicht. Diese Grenzwerte können bei Zeiträumen, die länger als zehn Sekunden dauern, jedoch überschritten werden.
Es sei dabei wichtig, zu beachten, dass sich alle Zeiträume, in denen in einer Arbeitsschicht in die LEDs geblickt wird, aufsummieren und so schnell die Grenzwerte erreicht werden können. Dies ist insbesondere für Beschäftigte in der LED-Industrie, bei der Installation von Beleuchtungsanlagen oder in der Theater- und Bühnenbeleuchtung zu beachten.
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Christian Kahle
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