Dresden: Handy-Bespitzelung war dann doch illegal

Hinsichtlich der Funkzellenabfrage bei einer Demonstration in Dresden im Februar 2011 gab es vor Gericht nun recht kurzfristig eine Wendung. Die Abhörmaßnahme sei illegal gewesen, erklärte das Dresdener Landgericht.
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Als vor zwei Jahren tausende Bürger auf die Straße gingen, um sich einem der größten Aufmärsche von Neonazis in den Weg zu stellen, griff die Polizei bei den Mobilfunkbetreibern massenhaft Daten über Mobiltelefone ab, die sich in Funkzellen in der Dresdner Südvorstadt eingeloggt hatten. Rund eine Million Datensätze von etwa 320.000 Rufnummern waren betroffen.

Betroffen waren nicht nur Teilnehmer der Demonstration, sondern auch Journalisten, Anwälte und Abgeordnete, die zur Beobachtung der Situation vor Ort waren. Und natürlich zahlreiche Anwohner, die teils noch nicht einmal selbst an der Demonstration beteiligt waren. Begründet wurde das Vorgehen damit, eventuelle Straftäter ausfindig machen zu können.

Der entsprechende Antrag der Polizei wurde vom Amtsgericht Dresden genehmigt. Dieses hatte auch erst vor einigen Tagen ein Urteil veröffentlicht, in dem es sein eigenes Vorgehen und das der Behörden für rechtmäßig erklärte. Dort hielt man die Bespitzelung tausender Bürger nicht nur für angemessen, sondern sogar für einen vergleichsweise milden Eingriff.

Das übergeordnete Landgericht sieht dies allerdings anders, wie die Dresdner Neueste Nachrichten berichteten. Der Beschluss des Amtsgerichtes sei rechtswidrig gewesen. Sollten noch Daten aus der Maßnahme gespeichert sein, müssen diese sofort gelöscht werden. "Dieses Gerichtsurteil muss nun zu einem Umdenken der sächsischen Regierungspolitik führen, schließlich geht es bei einer 'nichtindividualisierten Funkzellenabfrage' nicht um belanglose polizeiliche Maßnahmen, sondern um Eingriffe in demokratische Grundrechte", erklärte Falk Neubert, Landtagsabgeordneter der Linken, der die Klage eingereicht hatte.
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