Dresden: Polizei hat doch Handygespräche abgehört
Dies teilte der sächsische Innenminister Markus Ulbig (CDU) in einer Erklärung vor dem sächsischen Landtag mit. Zumindest zwei Mobilfunk-Anschlüsse sollen von der Polizei gezielt abgehört worden sein. Dem soll aber ein richterlicher Beschluss zugrunde gelegen haben.
Um die jeweiligen Zielpersonen ausfindig zu machen, setzten die Beamten auch den so genannten IMSI-Catcher ein. Dieser ermöglicht es, ein Handy anhand der International Mobile Subscriber Identity (IMSI), einer eindeutigen Kennung jeder SIM-Karte, eindeutig zu identifizieren und zu belauschen.
Noch am Mittwoch hatte das Innenministerium Berichte, nach denen ein IMSI-Catcher zum Einsatz kam, zurückgewiesen. Jetzt hieß es, man habe zu diesem Zeitpunkt noch keine Öffentlichkeit darüber herstellen können, weil ansonsten die Gefahr bestanden hätte, dass laufende Ermittlungsverfahren gefährdet würden.
Den Abhörskandal, bei dem die Polizei an zwei Tagen mehrere Mobilfunk-Sendeanlagen in der Dresdner Neustadt anzapfte und dabei Verbindungsdaten tausender Demonstrationsteilnehmer und Anwohner abgriff, war ursprünglich von der 'Tageszeitung' öffentlich gemacht worden. Die sächsische Landesregierung musste daraufhin eine Untersuchung der Vorfälle einleiten.
Kürzlich wurde nun der Abschlussbericht vorgelegt. Durch diesen kam heraus, dass die Polizei über 800.000 Datensätze mitgespeichert hatte - viel mehr als ursprünglich angenommen. Als Konsequenz aus dem Ereignis hatte der Innenminister Sachsens den Dresdener Polizeichef Dieter Hanitsch entlassen.
Um die jeweiligen Zielpersonen ausfindig zu machen, setzten die Beamten auch den so genannten IMSI-Catcher ein. Dieser ermöglicht es, ein Handy anhand der International Mobile Subscriber Identity (IMSI), einer eindeutigen Kennung jeder SIM-Karte, eindeutig zu identifizieren und zu belauschen.
Noch am Mittwoch hatte das Innenministerium Berichte, nach denen ein IMSI-Catcher zum Einsatz kam, zurückgewiesen. Jetzt hieß es, man habe zu diesem Zeitpunkt noch keine Öffentlichkeit darüber herstellen können, weil ansonsten die Gefahr bestanden hätte, dass laufende Ermittlungsverfahren gefährdet würden.
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