LSR: Google droht großen Verlagen mit Rauswurf
Während der Suchmaschinenkonzern Google sich in Deutschland hinsichtlich konkreter Maßnahmen bei der Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage zurückhält, droht das Unternehmen nun in Frankreich mit gravierenden Schritten.
Sollte ein entsprechendes Gesetz dafür sorgen, dass Google für die Verlinkung und die Übernahme von Text-Snippets in seine Ergebnislisten Lizenzgebühren an die Verlage zu zahlen hat, müssten die großen Medienhäuser damit rechnen, dass ihre Online-Angebote komplett aus dem Index der Suchmaschine entfernt werden.
Das berichtete die Nachrichtenagentur 'AFP' unter Berufung auf ein Schreiben des Konzerns an verschiedene französische Ministerien. Eine solche Regelung könne von dem Suchmaschinenbetreiber nicht akzeptiert werden. "In der Konsequenz wäre das Unternehmen genötigt, französische Seiten nicht länger zu referenzieren", hieß es in dem Papier.
Die Einführung eines entsprechenden Leistungsschutzrechtes wird in Deutschland seit einiger Zeit diskutiert. Die Idee stammt von Christoph Keese, dem Chef-Lobbyisten des Axel Springer-Verlages. Diesem gelang es, das Vorhaben so weit voranzutreiben, dass seine Umsetzung im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierungskoalition festgeschrieben wurde. In der Folge witterten auch die Verlagsbranchen in anderen Ländern ihre Chance. Inzwischen haben sich ihre Vertreter aus Deutschland und Frankreich auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt, um das Leistungsschutzrecht auf europäischer Ebene zum Thema zu machen.
Google wäre von der Regelung vermutlich am stärksten betroffen. Die Verlage kritisieren vor allem, dass der Konzern mit seiner Suchmaschine hohe Einnahmen generiert, während die Verlage, deren Inhalte in kleinen Ausschnitten in den Ergebnislisten auftauchen, leer ausgehen. Das Unternehmen hält dem entgegen, dass die Suchmaschine den großen Presseverlagen derzeit monatlich rund vier Milliarden Klicks zuspült.
Neben Google würde das Leistungsschutzrecht aber auch andere Anbieter treffen. Darunter andere News-Aggregatoren oder auch Blogger, die redaktionell erstellte Überblicke über das Nachrichten-Geschehen anbieten. Der aktuelle Gesetzentwurf in Deutschland bezieht sich zwar nur auf gewerbliche Angebote, was allerdings nicht genauer definiert ist.
Das berichtete die Nachrichtenagentur 'AFP' unter Berufung auf ein Schreiben des Konzerns an verschiedene französische Ministerien. Eine solche Regelung könne von dem Suchmaschinenbetreiber nicht akzeptiert werden. "In der Konsequenz wäre das Unternehmen genötigt, französische Seiten nicht länger zu referenzieren", hieß es in dem Papier.
Die Einführung eines entsprechenden Leistungsschutzrechtes wird in Deutschland seit einiger Zeit diskutiert. Die Idee stammt von Christoph Keese, dem Chef-Lobbyisten des Axel Springer-Verlages. Diesem gelang es, das Vorhaben so weit voranzutreiben, dass seine Umsetzung im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierungskoalition festgeschrieben wurde. In der Folge witterten auch die Verlagsbranchen in anderen Ländern ihre Chance. Inzwischen haben sich ihre Vertreter aus Deutschland und Frankreich auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt, um das Leistungsschutzrecht auf europäischer Ebene zum Thema zu machen.
Google wäre von der Regelung vermutlich am stärksten betroffen. Die Verlage kritisieren vor allem, dass der Konzern mit seiner Suchmaschine hohe Einnahmen generiert, während die Verlage, deren Inhalte in kleinen Ausschnitten in den Ergebnislisten auftauchen, leer ausgehen. Das Unternehmen hält dem entgegen, dass die Suchmaschine den großen Presseverlagen derzeit monatlich rund vier Milliarden Klicks zuspült.
Neben Google würde das Leistungsschutzrecht aber auch andere Anbieter treffen. Darunter andere News-Aggregatoren oder auch Blogger, die redaktionell erstellte Überblicke über das Nachrichten-Geschehen anbieten. Der aktuelle Gesetzentwurf in Deutschland bezieht sich zwar nur auf gewerbliche Angebote, was allerdings nicht genauer definiert ist.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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