Leistungsschutzrecht geht auf europäische Ebene
Die deutschen Presseverlage haben sich bei ihren französischen Kollegen Unterstützung geholt, um das umstrittene Leistungsschutzrechts für Presseverleger auf größerer Ebene voranzutreiben. Dieses will man nun in beiden Staaten fordern und es so auch zu einem europäischen Thema machen.
In einer gemeinsamen Erklärung stellen die Verlage erneut die Behauptung auf, Suchmaschinen und Aggregatoren würden derzeit Inhalte zum Nachteil von Redaktionen, Journalisten sowie der Leser ausnutzen. Um den Schutz des Contents und seiner Verbreitung zu ermöglichen, müsse ein entsprechendes Leistungsschutzrecht geschaffen werden.
Im Zuge der Kooperation haben die französischen Verleger der Regierung bereits einen selbstgeschriebenen Gesetzesentwurf zukommen lassen. Durch das deckungsgleiche Vorgehen der Vertreter beider Länder soll eine neue politische Grundlage geschaffen werden, mit der sich eine entsprechende Regelung durchsetzen lässt.
"Für die Sicherstellung der Informationsgesellschaft, der Investitionen in den Online-Markt sowie des Zuganges zu Informationen ist eine gerechte Beteiligung der Presseverleger im Sinne des 'Fair Share' erforderlich. Dies ist ebenfalls notwendig, um ein Gleichgewicht zwischen den Inhalten und der Technologie sicherzustellen, denn die Presse wie auch Suchmaschinenanbieter brauchen einander", heißt es in der Erklärung.
In Deutschland hat das Bundesjustizministerium nach langem Zögern inzwischen einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Allerdings ist fraglich, ob sich die Presseverlage - insbesondere der Springer-Lobbyist Christoph Keese, der das Vorhaben ursprünglich auf den Weg brachte - jemals durch den Bundestag kommt.
Denn abgesehen von den Presseverlagen will hierzulande niemand ein solches Gesetz. Die Ablehnung reicht von Netzaktivisten und der IT-Wirtschaft, über linke politische Kräfte bis hin zum BDI, dem einflussreichsten Wirtschafts-Branchenverband in Deutschland.
Im Zuge der Kooperation haben die französischen Verleger der Regierung bereits einen selbstgeschriebenen Gesetzesentwurf zukommen lassen. Durch das deckungsgleiche Vorgehen der Vertreter beider Länder soll eine neue politische Grundlage geschaffen werden, mit der sich eine entsprechende Regelung durchsetzen lässt.
"Für die Sicherstellung der Informationsgesellschaft, der Investitionen in den Online-Markt sowie des Zuganges zu Informationen ist eine gerechte Beteiligung der Presseverleger im Sinne des 'Fair Share' erforderlich. Dies ist ebenfalls notwendig, um ein Gleichgewicht zwischen den Inhalten und der Technologie sicherzustellen, denn die Presse wie auch Suchmaschinenanbieter brauchen einander", heißt es in der Erklärung.
In Deutschland hat das Bundesjustizministerium nach langem Zögern inzwischen einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Allerdings ist fraglich, ob sich die Presseverlage - insbesondere der Springer-Lobbyist Christoph Keese, der das Vorhaben ursprünglich auf den Weg brachte - jemals durch den Bundestag kommt.
Denn abgesehen von den Presseverlagen will hierzulande niemand ein solches Gesetz. Die Ablehnung reicht von Netzaktivisten und der IT-Wirtschaft, über linke politische Kräfte bis hin zum BDI, dem einflussreichsten Wirtschafts-Branchenverband in Deutschland.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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