Kabinett beschließt schärferes Leistungsschutzrecht

Die Bundesregierung hat heute einen dritten Entwurf für das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverlage beschlossen. Dieses soll nun als Gesetz umgesetzt werden. Gegenüber dem zweiten Entwurf, der als "Lex Google" bezeichnet wurde, werden nun wieder breitere Angebote erfasst. Zukünftig sollen nun jene, die Erzeugnisse von Presseverlagen in ihren Diensten automatisiert und zu gewerblichen Zwecken aufbereiten, eine Lizenz dafür erwerben müssen. War der zweite Entwurf ausdrücklich auf Suchmaschinen zugeschnitten - bei denen Google hierzulande quasi eine Monopolstellung hat - sind nun auf Verlangen der Verlage beispielsweise auch wieder Newsaggregatoren enthalten.

Der der SPD angehörende Rechtsanwalt Jan Mönikes befürchtet nach einer Analyse des Gesetzestextes allerdings, dass der "tatsächliche Geltungsbereich der Vorschrift damit aber in der Praxis wieder uferlos" werden könnte. So könnten beispielsweise auch automatisierte Zusammenstellungen von RSS-Feeds oder Tweets betroffen sein, wenn diese auf einem Blog zusammenlaufen, deren Betreiber als gewerblich eingestuft wird.

Wer genau ein gewerblicher Anbieter ist, ist derzeit noch nicht endgültig geklärt. Wer als kleinerer Blogger versucht, seine Server-Kosten beispielsweise durch die Schaltung eines Werbebanners oder einer Google-Anzeige, gegenzufinanzieren, dürfte ziemlich sicher darunter fallen. Eventuell aber auch solche, die ein Spenden-System wie Flattr integriert haben.

Beate Merk, Justizministerin in Bayern, verteidigte das Leistungsschutzrecht gegen aktuelle Kritiken des IT-Branchenverbandes BITKOM und des Suchmaschinenkonzerns Google. "Es ist schlicht ein Gebot der Gerechtigkeit, dass ein Verleger, mit dessen Inhalten Suchmaschinenbetreiber Geld verdienen, davon etwas bekommt", so Merk. "Dies als 'rückwärtsgewandte Verteidigungsschlacht' abzutun, wird der Bedeutung des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte nicht gerecht."

Ihrer Ansicht nach würde die Regelung nicht als Innovationsbremse wirken, sondern gerade einen Anreiz für Neuerungen darstellen. "Auf Dauer lebt das Internet doch gerade auch von den Inhalten. Wenn Verlage keinen Anreiz mehr haben, Qualität für das Internet zu produzieren, sehe ich die Gefahr, dass diese Angebote in den kostenpflichtigen Bereich abwandern", führte Merk aus.

Kritiker sehen in dem Leistungsschutzrecht hingegen lediglich einen Bestandsschutz für Angebote, deren Geschäftsmodell nicht hinreichend funktioniert. Eine Studie zeigte außerdem auf, dass Links auf Presseverlage bei weitem nicht die entscheidende Geschäftsgrundlage für Google sind. Diese machen in den Ergebnislisten letztlich nur einen kleinen Teil der Treffer aus.
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